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Arzneimittelvertrag

 

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AOK im Dialog: "Wettbewerb für Patienten"

(15.09.08) Für einen Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen hat sich der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, ausgesprochen. Wenn eine Krankenkasse bei Verträgen mit Ärzten und Kliniken ausschließlich darauf achte, die Preise zu drücken, führe das am Ziel einer besseren Versorgung der Patienten vorbei, sagte Ahrens auf der Veranstaltung "AOK im Dialog" zum Thema "Wettbewerb für Patienten" am Montag (15. September) in Berlin.

Für die Gesundheitskasse steht nach den Worten des Vorstandsvorsitzenden deshalb die "Qualität im Mittelpunkt des Wettbewerbs“, nicht zuletzt, weil die Güte der medizinischen und pflegerischen Betreuung am Ende für Versicherte und Patienten das entscheidende Wahlkriterium im Kassen-Wettbewerb sei.

Allerdings bedarf es für einen Wettbewerb um die beste Qualität nach Ansicht der AOK noch der entsprechenden Voraussetzungen durch den Gesetzgeber. Hierzu zählen eine rechtliche klare Regelung für die Budgetbereinigung beim Abschluss von Selektivverträgen und eine Verlängerung der Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung (IV) über das Jahr 2008 hinaus. Denn, so Ahrens: "Wir können neue, innovative Versorgungsstrukturen nicht parallel zu den bestehenden finanzieren.

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 sieht vor, dass zum Jahresende die seit 2004 bestehende Anschubfinanzierung für IV-Verträge von je einem Prozent der vertragsärztlichen Honorare und der Krankenhausvergütungen ausläuft. Mit dem Geld haben Ärzte, Kliniken und Krankenkassen in den vergangenen Jahren bundesweit mehrere tausend IV-Verträge abgeschlossen, um die Behandlungsabläufe zwischen ambulantem und stationärem Sektor besser miteinander zu verzahnen.

Ohne diese pauschale Budgetbereinigung müssen sich Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen in Verhandlungen auf eine Budgetbereinigung verständigen – oder eben auch nicht. Deshalb fürchtet Karl-Heinz Schönbach, Leiter des Geschäftsbereichs Gesundheit im AOK-Bundesverband, dass viele solcher Verhandlungen vor dem Schiedsamt enden. Mit dieser Perspektive könne keine Seite vernünftig kalkulieren. Daher appelliert der Vertragsexperte an die Bundesregierung, die Anschubfinanzierung "um mindestens zwei Jahre" zu verlängern.

Schönbach erhofft sich im Zuge der Reform der Krankenhausfinanzierung wenigstens den Einstieg in Selektivverträge zwischen Kassen und Kliniken. Allerdings stehen die Chancen dazu schlecht. Die Gesundheitsminister der Länder haben sich geschlossen gegen einen entsprechenden Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums ausgesprochen.

Für diese Blockadehaltung hat Professor Jürgen Wasem wenig Verständnis. Zum einen belege Deutschland bei der Zahl der Betten je 1.000 Einwohner in Europa nach wie vor einen Spitzenplatz, was auf Überkapazitäten schließen lasse. Zum anderen behielten die Länder auch in einem System der Klinik-Einzelverträge die Letztverantwortung für die stationäre Versorgung. Vielleicht, so der Hochschullehrer von der Universität Duisburg-Essen selbstkritisch, hätten die Wettbewerbs-Befürworter diesen Aspekt gegenüber Landespolitikern nicht deutlich genug gemacht.

Schritt in die falsche Richtung

Einen "eklatanten Schritt in die falsche Richtung" stellt für Wasem das geplante faktische Verhandlungsmonopol des Hausärzteverbandes dar, das auf Druck der bayerischen Landesregierung Gesetz werden soll. Das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigungen durch ein alleiniges Verhandlungsmandat des Hausärzteverbandes für die hausarztzentrierte Versorgung zu ersetzen, sei wenig sinnvoll. Doch Wasem gibt die Hoffnung nicht auf: Möglicherweise erledige sich dieses leidige Thema nach der bayerischen Landtagswahl noch.

Davon ist nicht auszugehen. Zwar sei der Hausärzte-Passus "mehr einer Erpressung denn einem Konzept geschuldet", wie Franz Knieps einräumt. Doch gibt der Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium Änderungswünschen der verschiedenen Interessengruppen im laufenden Gesetzgebungsverfahren kaum noch Chancen: "Annahmeschluss war schon." So sei "politisch in keiner Weise gewollt", die pauschale einprozentige Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung fortzuführen; die Budgetbereinigung sei künftig "Sache der Vertragspartner". Knieps setzt stattdessen darauf, im Rahmen einer künftigen Gesundheitsreform eine „F&E-Kultur“ in der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren, die offenbar eine Finanzierung von innovativen Versorgungskonzepten aus einem Fördertopf für Forschung und Entwicklung (F&E) einschließt. Ähnliche Gedanken hatte vor kurzem der Unternehmensberater Helmut Hildebrandt in einem viel diskutierten "White Paper" skizziert.

Schon heute "sehr gerne gesehen" hätte Knieps die Möglichkeit von Einzelverträgen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern. Doch angesichts eines klaren Votums von "16:0" der Landesgesundheitsminister gegen entsprechende Konzepte seiner Chefin Ulla Schmidt seien die politischen Realitäten zur Kenntnis zu nehmen.

Mehr Qualitätstransparenz nötig

Und die Versicherten? Für Dr. Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen ist mehr Vertragswettbewerb im Gesundheitswesen grundsätzlich ein geeignetes Mittel, um die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Nur dürfe der Patient am Ende "nicht zum Spielball des Wettbewerbs werden". Damit Versicherte unter verschiedenen neuen Versorgungsformen adäquat auswählen können, ist aus Sicht von Etgeton eine hohe „Qualitätstransparenz“ nötig. Dafür wiederum seien verbindliche Qualitätsstandards, eine vergleichende Qualitätsdarstellung und eine "unabhängige Navigation", sprich Beratung, Voraussetzung. Letztlich schwebt Etgeton eine Art Stiftung Warentest für diesen Bereich vor, wobei die Stiftung in ihrer heutigen Ausgestaltung mit dieser Aufgabe nach Ansicht des Verbraucherschützers wohl "überfordert" wäre.