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Rosenthaler Gespräche

"Gesunde Wahl?" hieß das Thema der ersten "Rosenthaler Gespräche" am 1. Juli 2009 im AOK-Bundesverband in Berlin. Die Diskussion war der Auftakt des neuen "Forums der Selbstverwaltung". Zur Veranstaltung

 

Was ist die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser?

Von der sozialen Selbstverwaltung unterscheidet sich die gemeinsame Selbstverwaltung der Krankenkassen, Ärzte und Krankenhäuser. Ihr oberstes Gremium ist der Anfang 2004 neu gegründete Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).

Der GBA hat 13 stimmberechtigte Mitglieder. Er besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie auf Seiten der Leistungserbringer aus je zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Auf Krankenkassenseite finden sich fünf Vertreter, die vom GKV-Spitzenverband benannt werden. Die Patientenvertreter im GBA haben ein Mitberatungs- und Anhörungsrecht.

Alle Entscheidungen werden in dieser Besetzung getroffen. Die Unparteiischen üben ihre Tätigkeit in der Regel hauptamtlich aus. Sie übernehmen auch den Vorsitz in den Unterausschüssen. Dort werden die Beschlüsse des GBA vorbereitet.

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