Rosenthaler Gespräche
"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung
Welche Aufgaben erfüllt der Gemeinsame Bundesausschuss?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entscheidet darüber, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte konkret bekommen sollen. Das Gremium kann also den Katalog der Leistungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, ergänzen oder einschränken. Zum Aufgabenspektrum des GBA gehören unter anderem:
- der Beschluss von Richtlinien, die für Vertragsärzte, Krankenhäuser, Versicherte und Krankenkassen die einzelnen Leistungen konkretisieren, z.B. in den Bereichen ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Früherkennung, Bedarfsplanung, häusliche Krankenpflege und Arzneimittel,
- über die Zulassung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur GKV zu entscheiden und
- Arzneimittelgruppen zu bestimmen, für die Festbeträge festgesetzt werden können.
Dabei soll der Ausschuss vor allem ein Ziel verfolgen: die Qualität der Gesundheitsversorgung zu sichern und zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat der Bundesausschuss ein fachlich unabhängiges "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" gegründet, das den Ausschuss mit Analysen und Expertisen unterstützen soll.
Zu den ersten Beschlüssen des GBA gehörten das Zusammenstellen einer Liste der erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimittel, Regelungen zum Zahnersatz und die Definition schwerwiegender chronischer Erkrankungen.





