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G+G-Spezial 11/07 Migranten - r

Zu Hause in der Fremde

Migranten und Gesundheitliche Selbsthilfe - G+G-Spezial 11/07

 

G+G-Spezial 11/06 Vernetzung - r

Vernetzung ist alles

Selbsthilfe bei seltenen Erkrankungen - G+G-Spezial 11/06

 

G+G-Spezial 04/04 Selbsthilfe - r

In der Gruppe liegt die Kraft

Selbsthilfe-Förderung der AOK - G+G-Spezial 04/04

 

 

 

Arzneimittelvertrag

 

Selbsthilfe - In der Gruppe liegt die Kraft

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Rund drei Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in insgesamt 70.000 Selbsthilfegruppen. Die gesundheitliche Selbsthilfe ergänzt die professionelle Gesundheitsversorgung. Aus der eigenen Betroffenheit heraus entwickeln chronisch kranke Menschen in Gruppen eine Kraft, die sich positiv auf ihre Lebensqualität auswirkt. Deshalb unterstützt die AOK die gesundheitliche Selbsthilfe seit fast 20 Jahren. Und damit nicht erst, seit der Gesetzgeber die Krankenkassen auch gesetzlich dazu verpflichtet hat.

Im Jahr 2008 hat die AOK-Gemeinschaft die Selbsthilfe mit knapp 14 Millionen Euro unterstützt (gesetzliche Krankenkassen insgesamt: 39 Millionen Euro). Die AOKs vor Ort helfen aber nicht nur finanziell. Vielfach unterstützen einzelne Geschäftsstellen die Selbsthilfegruppen auch personell. Oder sie stellen Räume zur Verfügung und übernehmen Kopierarbeiten, Plakatdruck oder Postversand. AOK-Selbsthilfebeauftragte und Mitarbeiter der Präventionsabteilungen pflegen langjährige Kontakte mit der Selbsthilfe. Sie kennen die Bedürfnisse der Gruppen aus persönlichen Gesprächen. Sie sorgen für die Unterstützung, die bei konkreten Aktivitäten und Projekten benötigt wird. Nicht zuletzt informiert die AOK die Selbsthilfe-Zusammenschlüsse über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung, damit sie den gesetzlich festgesetzten Betrag in vollem Umfang ausschöpfen.

Inzwischen ist die Gründer- und Pioniergeneration in der gesundheitlichen Selbsthilfe in die Jahre gekommen. Immer mehr Mitglieder geben aus Altersgründen ihre aktive Mitarbeit auf oder schränken ihre Aktivität ein. Sie hinterlassen in den Selbsthilfengruppen und -organisationen Lücken, die unbesetzt bleiben, weil der Nachwuchs fehlt. Wie können junge Menschen für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gewonnen werden? Welche Strategien zur Nachwuchsgewinnung und -förderung haben sich bewährt? Darüber diskutierten Experten auf einer Fachtagung des AOK-Bundesverbandes gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Ende November 2009 in Berlin.

 

Nachwuchssuche in der Selbsthilfe: Generationen-Wechsel

G+G-Spezial 12/09 - Titel - k

Mit der Nachwuchssuche und -förderung beschäftigt sich auch die G+G-Spezial 12/2009. Neben der Diskussion um geeignete Konzepte werden erfolgreiche Beispiele aus der Praxis von Selbsthilfegruppen vorgestellt.

 

G+G-Spezial 12/09 Selbsthilfe

 

Die Selbsthilfeförderung der AOK - Gemeinsam stark

Titelseite G+G Spezial 12/2008

Unter dem Titel "Gemeinsam stark" beleuchtet die G+G Spezial 12/2008 die Ziele, Konzepte und Hintergründe der Selbsthilfeförderung der AOK. Neben zahlreichen Praxisbeispielen gibt es im Heft Informationen zum Ablauf und zu den Regeln für die Förderung, Web- und Lesetipps und eine Liste der Ansprechpartner bei der AOK.

 

G+G Spezial 12/2008 Selbsthilfeförderung

 

Rahmenvorgaben zur Gemeinschaftsförderung ab 2008

Nach der Neufassung der gesetzlichen Grundlagen zur Selbsthilfeförderung (Paragraf 20c Fünftes Sozialgesetzbuch) durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) wurde zum 1. Januar 2008 eine Kassenarten übergreifende Gemeinschaftsförderung und eine krankenkassenindividuelle Förderung eingeführt. Für die übergreifende Gemeinschaftsförderung haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der Vertretungen der für die Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Rahmenvorgaben zur Förderung der Selbsthilfe verständigt.

Diese Rahmenvorgaben sind Bestandteil der neuen "Gemeinsamen und einheitlichen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von Paragraf 20c Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)", die der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und unter Beteiligung der Vertretungen der Selbsthilfe am 8. September 2008 verabschiedet hat und kontinuierlich aktualisiert.

 

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß Paragraf 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009

 

Die Rahmenvorgaben geben Hinweise zur Gestaltung der Kassenarten übergreifenden Gemeinschaftsförderung. Die Ausgestaltung der krankenkassenindividuellen Förderung bleibt hiervon unberührt. Bereits existierende Formen der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassenverbänden und der Selbsthilfe sollen beibehalten und ggf. weiterentwickelt werden. Durch den Verbleib von bis zu 50 Prozent der Fördermittel bei einzelnen Krankenkassen und -verbänden sollen deren eigene Förderaktivitäten und Kooperationen mit der Selbsthilfe gestärkt werden.

 

 

Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach Paragraf 20c SGB V
Gemeinsames Rundschreiben der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der Vertretungen der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe (November 2009)