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Arzneimittelvertrag

 

Impfungen können Leben retten

Impfkalender 2009 Impfkalender 2009 - m

Impfungen verhindern zahlreiche Infektionskrankheiten, die einen schweren Verlauf nehmen oder sogar zum Tod führen können. Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Schutzimpfungen nach einem festgelegten Impfschema. Auch Erwachsene sollten sich regelmäßig impfen lassen, um den erworbenen Schutz aufzufrischen. Ab einem bestimmten Alter empfiehlt die STIKO für Senioren zusätzliche Impfungen.

 

Impfkalender 2009 als pdf-Download

 

 

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle wichtigen Schutzimpfungen:

Ab einem Alter von drei Monaten
Es gibt einen Kombinationsimpfstoff gegen sechs Erkrankungen. Das heißt, mit nur einem Piks wird der Säugling gegen sechs Krankheiten geimpft. Die Impfungen erfolgen drei Mal im Abstand von vier Wochen. Geimpft wird gegen:

  • Diphterie,
  • Pertussis (Keuchhusten),
  • Tetanus (Wundstarrkrampf),
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
  • Haemophilus influenzae Typ b,
  • Hepatitis B (Gelbsucht).

Zusätzlich sollte gegen Pneumokokken geimpft werden.


Zwölfter bis 15. Lebensmonat
Jetzt ist die vierte Impfung gegen die oben genannten sechs Krankheiten fällig. Zusätzlich gibt es die erste Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen die folgenden drei Krankheiten:

  • Masern,
  • Mumps,
  • Röteln.

Außerdem wird geimpft gegen:

  • Meningokokken Typ C
  • Windpocken


16. bis 24. Lebensmonat

Zweite Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln.


Ab Beginn des fünften Lebensjahres
Auffrischimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie, Pertussis (Keuchhusten).


Im Alter von neun bis 17 Jahren
Auffrischimpfung gegen Diphterie, Pertussis (Keuchhusten), Tetanus (Wundstarrkrampf) und Poliomyelitis (Kinderlähmung); Grundimmunisierung für Jugendliche, die noch nicht gegen Hepatitis B (Gelbsucht) geimpft wurden, mit einem Impfstoff gegen Hepatitis B.


Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren
Die AOK bezahlt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren nach einer ärztlichen Beratung. Ende März 2007 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die entsprechende Imfpung gegen Humane Papilloma-Viren (HPV) empfohlen.
Gebärmutterhalskrebs wird durch eine Infektion mit den Humanen Papilloma-Viren ausgelöst. Die neue Impfung schützt vor den häufigsten HP-Viren. Nach der Impfung besteht ein Schutz gegen rund 70 Prozent der krebsauslösenden Viren. Da die Viren durch Geschlechtsverkehr übertragen werden, ist es wichtig, die Mädchen vor dem ersten Sexualkontakt zu impfen.

Antworten auf häufige Fragen zum Thema HPV-Impfung


Im Alter von 18 bis 60 Jahren

Jeweils zehn Jahre nach der letzten Impfung Auffrischimpfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphterie.


Ab einem Alter von 60 Jahren
Jährlich gegen Influenza (Grippe);
alle sechs Jahre gegen Pneumokokken.

Für diese Impfungen im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen wird keine Praxisgebühr fällig.


Weitere Impfungen:

Neben den oben genannten Standardimpfungen können spezielle Impfungen bei gefährdeten Risikogruppen sinnvoll sein. Das kann zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung bei Personen in medizinischen Berufen und bei besonders Hepatitis-Gefährdeten - etwa Dialysepatienten - sein. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich gegen weitere Infektionskrankheiten impfen zu lassen, zum Beispiel gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis, die von Zecken übertragen wird) oder gegen Varizellen (Windpocken).

Wer die Kosten für die Impfungen in diesen Fällen übernimmt (zum Beispiel der Arbeitgeber für Personen in medizinischen Berufen bei Hepatitis), muss individuell geprüft werden. Vor einer solchen Impfung sollten sich Betroffene zunächst beraten lassen, ob die Impfung sinnvoll ist und wer die Kosten übernimmt.

Reiseimpfungen:

Je nach Reiseziel gelten Impfvorschriften für die Einreise. Oder das Risiko einer Infektion ist so hoch, dass Reisenden dringend empfohlen wird, sich rechtzeitig impfen zu lassen.

Zudem kann je nach Reiseziel eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe notwendig sein. Eine Impfung gegen Malaria gibt es nicht.

Versicherte sollten sich etwa sechs Wochen vor Reiseantritt von ihrem Arzt über eventuell sinnvolle Impfungen beraten lassen. Informationen über die aktuelle Weltseuchenlage und die damit verbundenen empfohlenen Impfungen für ein bestimmtes Reiseland haben beispielsweise die Tropeninstitute. Aber auch die entsprechenden Konsulate, diplomatischen Vertretungen und das Auswärtige Amt geben Auskunft über erforderliche oder empfohlene Impfungen bei Auslandsreisen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland dürfen die Kosten für Reiseimpfungen nicht übernehmen.

Weitere Informationen:

Tropeninstitut in München

Tropeninstitut in Hamburg

Auswärtiges Amt

Robert-Koch-Institut