Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)
Aufgrund erheblicher Steigerungsraten bei den Arzneimittelausgaben wurde das AVWG mit Wirkung zum 1. Mai 2006 erlassen. Ziel des AVWG war es, über Änderungen der Arzneimittel-Preisverordnung Mechanismen zu entwickeln, mit denen die zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbarten Ausgaben auch wirklich eingehalten werden können. Die wesentlichen Inhalte des AVWG sind:
- Die Festbeträge für Arzneimittel wurden abgesenkt.
- Krankenkassen können mit Pharma-Herstellern spezielle Rabattverträge abschließen.
- Für Ärzte wurde eine Bonus-Malus-Regelung eingeführt.
- Die Zuzahlung entfällt, wenn der Preis eines Medikamentes mindestens 30 Prozent unterhalb des Festbetrages liegt. Patienten erhalten so einen Anreiz, bei ihrem Arzt auf der Verordnung eines solchen preisgünstigen Präparates zu bestehen.
- Arzneimittel, die eine therapeutische Verbesserung darstellen, bleiben von Festbeträgen freigestellt.
- Es wurde ein zweijähriger Preisstopp für verordnungsfähige Arzneimittel eingeführt.
- Für Generika wurde ein Abschlag von zehn Prozent des Herstellerpreises ohne Mehrwertsteuer fällig.
- Die Abgabe kostenloser Arznei-Packungen (Naturalrabatte) von Pharma-Unternehmen an Apotheken wurde unterbunden.
- In den Arztpraxen kommt nur noch ausschließlich manipulationsfreie Praxis-Software zum Einsatz.
- Bei der Entlassmedikation sollen Krankenhäuser nur jene Arzneimittel anwenden, die auch bei einer weiteren Medikamententherapie im Anschluss an die Klinik wirtschaftlich und zweckmäßig sind.






