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Arzneimittelvertrag

 

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Chronische Erkrankung

Chronische Erkrankung

(chronic disease)

Unter einer chronischen Erkrankung versteht man eine langwierige, schwer heilbare Krankheit. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Definition "schwerwiegende chronische Krankheit" im Rahmen der Härtefallregelungen Auswirkungen auf die Höhe der Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres.

Schwerwiegend chronisch Kranke haben grundsätzlich nur eine Zuzahlung in Höhe von einem Prozent der Belastungsgrenze zu tragen (Chronikerregelung). Für die Inanspruchnahme der Chronikerrregelung hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz seit dem 1. April 2007 strengere Anforderungen definiert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Richtlinie definiert, wer schwerwiegend chronisch krank ist. Dies sind Personen, die sich nachweislich wegen derselben Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung befinden und eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem SGB IX vor.
  • Es liegt ein bestimmter, auch durch die chronische Erkrankung verursachter Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Maßstäben des Bundesversorgungsgesetzes bzw. des SGB VII vor.
  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (z. B. ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) wegen dieser Erkrankung erforderlich, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Krankheit, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauernde Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Zur besseren Versorgung der chronisch Kranken bieten die Krankenkassen Disease-Management-Programme an.