GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
Neben der Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern, der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen, erweiterte das am 1.4.2007 in weiten Teilen in Kraft getretene GKV-WSG die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten. Mit einem neuen System der vertragsärztlichen Vergütung und einem neuen Finanzierungsmodell mit morbiditätsorientiertem Risikostrukturausgleich setzte das GKV-WSG sowohl auf der Einnahmeseite der GKV als auch auf deren Ausgabenseite an. Folgende Schwerpunkte beinhaltet das GKV-WSG:
- Einführung einer Pflicht zur Versicherung für alle Einwohner in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (PKV);
- Ausbau medizinisch notwendiger Leistungen, so z.B. im Bereich Palliativversorgung und Rehabilitation, Leistungen wie bestimmte Impfungen und Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden Pflichtleistungen;
- mehr Wettbewerb in der GKV durch Erweiterung der Vertragsfreiheiten der gesetzlichen Krankenkassen und der Leistungserbringer im Bereich der besonderen Vertragsformen, z.B. Integrierte Versorgung;
- Möglichkeit der Krankenkassen zu zielgenaueren Angeboten, z.B. durch Wahltarife bzw. durch Nutzung neuer Vertragsfreiheiten;
- Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung von Menschen mit schweren oder seltenen Krankheiten und spezialisiertem Versorgungsbedarf;
- Intensivierung des Wettbewerbs bei Hilfsmitteln durch Ausschreibungsmöglichkeit und bei der Arzneimittelversorgung durch verbesserte Rahmenbedingungen bei Preisverhandlungen;
- Reform des Finanzierungssystems der GKV durch Einführung des Gesundheitsfonds ab 2009 mit einheitlichem Beitragssatz;
- zur leistungsgerechten Vergütung ärztlicher Leistungen Einführung einer neuen vereinfachten Vertragsgebührenordnung ab 2009 mit der Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen;
- Reform der PKV mit erleichterter Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen beim Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens bzw. beim Wechsel in ein anderes Unternehmen; Einführung eines Basistarifs ab 2009 zu GKV-analogen Versicherungsbedingungen mit Kontrahierungszwang, aber ohne Risikozuschläge oder -ausschlüsse;
- Errichtung des GKV-Spitzenverbandes anstelle von sieben krankenkassenspezifischen Spitzenverbänden;
- Möglichkeit kassenartenübergreifender Fusionen und sonstiger Verbünde.






