Pflegereform 2008
Pflegereform 2008
nursing care insurance reform 2008
Durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008, in Kraft getreten am 1. Juli 2008, wurde die Pflegeversicherung reformiert. Reformschwerpunkte waren u.a.
- Leistungsverbesserungen durch schrittweise Anhebung der ambulanten Sachleistungen, des Pflegegeldes sowie der stationären Leistungen;
- Einführung von Leistungsdynamisierungen in einem dreijährigen Rhythmus, erstmals im Jahr 2015;
- Leistungsausweitungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz;
- Beitragssatzerhöhung um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent bzw. bei Kinderlosen auf 2,2 Prozent;
- Stärkung der ambulanten Versorgung durch Schaffung von Pflegestützpunkten, Einführung eines Individualanspruchs auf Pflegeberatung und der Möglichkeit, Leistungen zu Poolen, sowie Ausdehnung der Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte;
- Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte für die Dauer von bis zu sechs Monaten sowie Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage zur Pflege von nahen Angehörigen;
- Ausbau der Qualitätssicherung, z.B. durch verpflichtende Anwendung von Expertenstandards und Ausbau der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK);
- Weiterentwicklung der Transparenz durch Veröffentlichung der von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen in verständlicher, übersichtlicher und vergleichbarer Form (z.B. im Internet);
- Einbeziehung von Selbsthilfe und Ehrenamt in die Förderung von niedrigschwelligen Angeboten;
- Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege, z.B. durch Schaffung finanzieller Anreize für Pflegeeinrichtungen;
- Abbau von Schnittstellenproblemen, u.a. durch Einbeziehung der Pflegeeinrichtungen in das Versorgungsmanagement;
- Förderung der Entbürokratisierung, z.B. durch Vereinbarung einheitlicher Grundsätze ordnungsgemäßer Pflegebuchführung auf Bundesebene;
- Reduzierung der Vorversicherungszeit für Leistungsanträge ab dem 1. Juli 2008 von fünf auf zwei Jahre innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren;
- Verkürzung der Wartezeit von zwölf auf sechs Monate für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungs- bzw. Urlaubspflege;
- Anpassung der privaten Pflege-Pflichtversicherung an die Regeln des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, z.B. Einführung sozialer Regelungen bei der Übernahme von Beiträgen für Personen mit niedrigem Einkommen analog zum Basistarif in der PKV bzw. Möglichkeit der Pflegekassen zur Vermittlung von privaten Pflege-Zusatzversicherungen.
In seinem Beschluss zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 25. April 2008 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass ein weiterer Reformschritt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und der Finanzierungsbasis der gesetzlichen Pflegeversicherung dringend erforderlich ist.






