Banner AOK-Mitglied werden

 

 

 

Das Gesundheitssystem in Dänemark

Flagge Dänemark

Dänemark verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem. Die gesamte Bevölkerung ist nach dem Wohnsitzprinzip anspruchsberechtigt. Alle Einwohner sind individuell abgesichert. Ausnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen gibt es nicht. Die medizinische Versorgung sichert in Dänemark der nationale Gesundheitsdienst.

Organisation
Das dänische Gesundheitssystem ist dezentral organisiert. Die übergeordnete Verantwortung für die Sozialgesetzgebung liegt beim Staat, während die Gemeinden für die Bereitstellung von Dienstleistungen verantwortlich sind. Ausnahmen bilden das Krankenhauswesen, das die Regionen verwalten, und die Entschädigungen bei Arbeitsunfällen, die Versicherungsgesellschaften und die Berufsgenossenschaft regeln. Die öffentliche Krankenversicherung übernimmt alle Ausgaben für die Behandlung durch Allgemeinmediziner und Fachärzte teilweise auch für Chiropraktiker und für Medikamente.
Der Hausarzt ist in Dänemark für die Primärversorgung zuständig. Für Besuche bei Spezialisten ist eine Überweisung des Hausarztes nötig. Ausnahmen sind HNO-Ärzte und Augenärzte, die Patienten ohne Überweisung aufsuchen können. Die Behandlung in einem Krankenhaus ist kostenlos. Dabei können Versicherte unter allen öffentlichen Krankenhäusern frei wählen. Darüber hinaus können Versicherte auf Empfehlung eines Arztes kostenlose häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen. Die kommunale Kinder- und Jugendzahnpflege ist ebenfalls im öffentlichen Leistungskatalog enthalten.

Finanzierung
Das dänische Sozialversicherungssystem wird im Wesentlichen aus Steuern und Beiträgen finanziert. Die einzigen Leistungen, die ganz oder teilweise von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden, sind die Zusatzrente (ATP), die Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Die Mittel für die Gesundheitsleistungen werden über die Einkommensteuer und Mehrwertsteuer aufgebracht. Seit Januar 2007 existiert in Dänemark als direkte Folge der Reform der örtlichen Regierung außerdem eine neue Beteiligung an Gesundheitsdienstleistungen, die die ehemaligen Bezirkssteuern ersetzt. Diese Steuer beläuft sich auf acht Prozent. Sie wird auf Basis des steuerpflichtigen Realeinkommens berechnet. Diese neue Steuer dient der Finanzierung der Gesundheitsausgaben der Gemeinden und Regionen. Insgesamt trägt der Staat gut 80 Prozent aller Gesundheitsausgaben, der Rest sind private Aufwendungen für Arzneimittel, zahnmedizinische Versorgung und Physiotherapie.
Geldleistungen im Krankheitsfall und bei Mutterschaft sind dagegen beitragfinanziert. Arbeitnehmer zahlen hierfür acht Prozent ihres Verdienstes und Selbständige acht Prozent ihres Gewinns in den sogenannten Arbeitsmarktfonds ein. Diesen Beitrag müssen alle Erwerbstätigen zahlen. Es besteht keine Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitgeber ist dagegen weder an der Finanzierung von Geld- noch von Sachleistungen im Krankheitsfall beteiligt.
Für ärztliche Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes müssen Versicherte in Dänemark nichts zuzahlen. Kosten, die über den Leistungsrahmen hinausgehen, und privatärztliche Behandlung müssen Patienten gänzlich selbst tragen. Für festgelegte Medikamente sind ebenfalls Zuzahlungen bis zu einer Grenze von jährlich etwa 70 Euro fällig. Da die öffentliche Versorgung keine zahnmedizinischen Behandlungen umfasst, müssen die Dänen auch diese selbst bezahlen. Alternativ dazu können sie eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die dann die Kosten übernimmt.
 

Demografische und gesundheitsökonomische Kennzahlen

  • Einwohnerzahl (2008): 5,48 Millionen
  • Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (2007): 41.500 Euro
  • Arbeitslosenquote (2008): 3,3 Prozent
  • Erwerbsquote (2007): 77,1 Prozent
  • Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (2006): 9,5 Prozent
  • Zahl der Ärzte (2006): 3,2 je 1.000 Einwohner
  • Zahl der Krankenhausbetten (2006): 2,9 je 1.000 Einwohner 
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen (2005): 99.785 Personen

 

Weitere Informationen