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Das Gesundheitssystem in Finnland

Flagge Finnland

Finnland hat ein öffentliches Gesundheitssystem. Die einheitliche Krankenversicherung ist für alle Einwohner verpflichtend. Medizinische Leistungen bieten überwiegend kommunale Einrichtungen an.

Organisation
Rund 450 Gemeinden sind für die Organisation des nationalen Gesundheitsdienstes zuständig. Die ambulante Versorgung erfolgt in Gesundheitszentren, die größere Gemeinden allein oder Verbände benachbarter Gemeinden gemeinsam finanzieren.
Alle in Finnland zugelassenen Ärzte sind in die einheitliche Krankenversicherung einbezogen.
Das Leistungsangebot der verschiedenen Gesundheitszentren fällt je nach Gemeinde unterschiedlich aus. So können in den Gesundheitszentren größerer Städte mehrere 100 Ärzte beschäftigt sein; in entlegenen, dünn besiedelten Gebieten hingegen kann oftmals nur eine medizinische Basis- und Notfallversorgung angeboten werden.
Die finnische Krankenversicherung unterteilt sich in zwei Bereiche: Der erste ist die Einkommensversicherung. Sie kommt bei Einkommensausfällen im Krankheitsfall (Tagegeld) und bei Elternschaft auf. Die medizinische Versicherung ist der zweite Bereich. Sie übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung, und zwar nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie erstattet beispielsweise Kosten für ärztliche Leistungen, für vom Arzt verordnete Medikamente und für Krankentransporte.
In Finnland müssen die Versicherten für einen Arztbesuch je nach Gemeinde bis zu elf Euro für die ersten drei Konsultationen im Kalenderjahr oder eine Jahresgebühr von 22 Euro zahlen. Für einen Tag Krankenhausaufenthalt fallen 26 Euro Selbstbeteiligung an. Die Obergrenze der Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten liegt bei 590 Euro im Jahr.

Finanzierung
Die Leistungen des nationalen Gesundheitsdienstes werden in Finnland über Steuergelder – teils Gemeindesteuern, teils (gesamt-)staatliche Steuermittel – finanziert. Dabei erhalten Gemeinden vom Staat einen Zuschuss in Abhängigkeit zu ihrer jeweiligen Einwohnerzahl, Altersstruktur, Arbeitslosenquote und Mortalitätsrate. Das Kranken- und Mutterschaftsgeld wird dagegen über Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert. Der Arbeitnehmerbeitrag liegt bei 2,1 Prozent des Bruttoverdienstes. Der Arbeitgeberanteil beträgt 2,06 Prozent der Gehaltsabrechnung. Rentner zahlen 1,5 Prozent ihrer Rente an die Krankenversicherung und die Selbstständigen 2,35 Prozent ihres steuerpflichtigen Einkommens. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Zu Geldleistungen gibt es ebenfalls einen Staatszuschuss. Seit Januar 2003 wird die zahnärztliche Versorgung der gesamten Bevölkerung öffentlich finanziert. Insgesamt finanziert der Staat etwa 55 Prozent der Gesundheitsausgaben.


Demografische und gesundheitsökonomische Kennzahlen

  • Einwohnerzahl (2008): 5,3 Millionen
  • Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (2007): 34.000 Euro
  • Arbeitslosenquote (2008): 6,4 Prozent
  • Erwerbsquote: 70,3 Prozent
  • Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (2006): 8,2 Prozent
  • Zahl der Ärzte (2006): 2,4 je 1.000 Einwohner
  • Zahl der Krankenhausbetten (2006): 2,2 je 1.000 Einwohner
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen (2007): 167.253 Personen

 

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