Das Gesundheitssystem in Griechenland
Das griechische Sozialversicherungssystem ist für Arbeitnehmer und gleichgestellte
Gruppen, zu denen Rentenempfänger und Arbeitslose zählen, obligatorisch. Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder sind mitversichert. Es gibt keine Versicherungspflichtgrenze und keine freiwillige Versicherung.
Organisation
Seit 1983 gibt es in Griechenland einen nationalen Gesundheitsdienst (ESY), der unter direkter staatlicher Steuerung steht. Der größte Kostenträger ist die Sozialversicherungsanstalt (IKA), die mehr als 5,5 Millionen Griechen Versicherungsschutz bietet. Medizinische Dienstleistungen werden vom nationalen Gesundheitsdienst, von Ambulanzen und Kliniken der Krankenversicherungen und privaten Vertragskliniken angeboten. In ländlichen Regionen sichern 170 Gesundheitszentren die Grundversorgung der Bevölkerung. In den Städten ist die staatliche Gesundheitsversorgung deutlich besser als auf dem Land, weil es dort gut organisierte Ärztehäuser gibt. Auf den Inseln stellen hauptsächlich einzelne, frei praktizierende Ärzte, private Gesundheitszentren und Landärzte die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher.
Die Leistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes sind für die Versicherten sowie deren Familienangehörige kostenlos. Das gilt auch für ärztliche Behandlungen in zugelassenen Praxen und Kliniken. Nichts zuzahlen müssen Patienten für die zahnärztliche Behandlung sowie die allgemeinen und speziellen Analysen in den Laboren der IKA. Die IKA übernimmt außerdem die Kosten für Prothesen sowie für medizinische Hilfsmittel wie Herzschrittmacher, Hörgeräte, Rollstühle, Kontaktlinsen, sofern ein medizinisches Gutachten des behandelnden Arztes vorliegt. Nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Patienten 25 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen.
Private Versicherungen sind in Griechenland nicht so weit verbreitet wie in anderen europäischen Ländern.
Finanzierung
Das griechische Gesundheitssystem wird durch Sozialbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Der Gesamtbeitrag der Arbeitgeber liegt bei 5,1 Prozent und der Arbeitnehmer bei 2,55 Prozent des Bruttoverdienstes. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus Abgaben zur Finanzierung von Sachleistungen und Geldleistungen im Krankheitsfall und bei Mutterschaft. Für Sachleistungen liegt der Beitragsatz des Arbeitgebers bei 4,30 Prozent, der des Arbeitnehmers bei 2,15 Prozent des Bruttoeinkommens. Für die Finanzierung der Geldleistungen zahlen die Arbeitgeber 0,8 Prozent und Arbeitnehmer 0,4 Prozent ihres Bruttoverdienstes. Für Erwerbstätige, die seit dem 31. Dezember 1992 versichert sind, gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 2.058,25 Euro. Für diejenigen, die seit dem 1. Januar 1993 versichert sind, gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze.
Da die Beitragsätze zur Krankenverssicherung über die Jahre stabil geblieben sind, die Ausgaben aber kontinuierlich steigen, entstand im Gesundheitssektor ein erhebliches finanzielles Defizit, das durch steigende staatliche Zuschüsse aufgefangen wird. Der steuerfinanzierte Anteil der Gesundheitsausgaben hat damit kontinuierlich zugenommen. Zwischen 2003 und 2008 stellte der Staat für das Sozialversicherungssystem der Arbeitnehmer jährlich einen Prozent des Bruttoinlandprodukts bereit.
Demografische und gesundheitsökonomische Kennzahlen
- Einwohnerzahl (2008): 11,21 Millionen
- Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (2007): 20.400 Euro
- Arbeitslosenquote (2008): 7,7 Prozent
- Erwerbsquote: 61,4 Prozent
- Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (2006): 9,1 Prozent
- Zahl der Krankenhausbetten (2006): 3,9 je 1.000 Einwohner
- Zahl der Ärzte (2006): 4,9 je 1.000 Einwohner
Weitere Informationen
- Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit
- „Das Gesundheitssystem in Griechenland“ in englischer Sprache (PDF-Dokument)
- Nationales Statistisches Amt






