Das Gesundheitssystem in Italien
Italien hat ein stattliches Gesundheitswesen mit einem nationalen Gesundheitsdienst SSN (Servizio sanitario nazionale). Der SSN, 1978 eingeführt, erfasst alle Bürger und stellt medizinische Dienstleistungen unentgeltlich zur Verfügung. Mit der Einführung des SSN wollte die italienische Regierung das deutliche Nord-Süd-Gefälle in der Versorgung überwinden, das Leistungsangebot vereinheitlichen und die Ausgaben im Gesundheitswesen senken.
Organisation
Der öffentliche Gesundheitsdienst ist dezentral organisiert. Das Gesundheitsministerium legt zwar den Gesundheitsplan fest und verwaltet den Solidaritätsfonds, der schwächere Regionen mit Ausgleichzahlungen unterstützt. Die regionalen Verwaltungen haben aber die weitgehende Autonomie in Gesundheitsfragen. Sie erstellen alle drei Jahre einen regionalen Gesundheitsplan und verteilen finanzielle Mittel an die lokalen Gesundheitsdienste und Krankenhäuser. Sie überwachen öffentliche und private Gesundheitsorganisationen und kontrollieren Effizienz und Qualität ihrer Dienstleistungen. Den Regionen ist es vorbehalten, zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind, aus eigenen Mitteln zu finanzieren. So können die Regionen unter anderem festlegen, ob und wie viel Zuschüsse sie zu den Arzneimittelkosten gewähren.
Auf lokaler Ebene agieren die einzelnen Gesundheitsdienste, USL (Unita Sanitarie Lokale). Es gibt über 200 USl; jedem sind zirka 50.000 bis 200.000 Einwohner zugeordnet. Die USL verwalten sich selbst. Die Gemeinden treffen die entsprechenden Entscheidungen und wählen den Präsidenten der USL.
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist in Italien nach dem Wohnsitzprinzip geregelt. Jeder Bürger muss sich bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen lokalen Gesundheitsdienst melden. Bei der Anmeldung erhält der Versicherte eine sogenannte Gesundheitskarte. Diese ermöglicht ihm die freie Wahl eines Familienarztes. Die „medico die base“, die Familienärzte, übernehmen die Primärversorgung. Sie sind entweder in den Ambulanzen der USL angestellt oder arbeiten freiberuflich und sind so vertraglich an die USL gebunden. Die Fachärzte arbeiten entweder in den öffentlichen Krankenhäusern oder freiberuflich. Für den Besuch eines Facharztes benötigt der Versicherte eine Überweisung des Familienarztes. Ausnahmen sind Frauen- und Augenärzte. Der Patient kann diese direkt aufsuchen.
Die meisten Krankenhäuser werden von den USL betrieben. Die größten besitzen jedoch als sogenannte "Trusts" Finanzautonomie und schließen Verträge mit der USL ab. Es gibt auch private Krankenhäuser, die ebenfalls über Verträge an den staatlichen Gesundheitsdienst gebunden sind.
Für Regelleistungen in staatlichen Gesundheitszentren und bei Vertragsärzten müssen Versicherte nichts zuzahlen. Allerdings sind Gebühren bis zu 36 Euro pro Verordnung besonderer Untersuchungen sowie je Facharztbesuch fällig. Die Höhe dieser Gebühren legen die Regionen fest. Die Selbstbeteiligung bei Medikamenten ist nach der Schwere der zugrunde liegenden Erkrankung gestaffelt. Sie reicht von einer geringen Rezeptgebühr bis zur vollständigen Kostenübernahme. Patienten über 65 Jahre und Kinder bis sechs Jahre sind von den Zuzahlungen befreit; genauso Behinderte und Arbeitslose. Zahnarztbehandlungen müssen Versicherte in Italien komplett aus eigener Tasche bezahlen.
Etwa 30 Prozent der Italiener sind privatversichert. Zumeist handelt es sich dabei
um Zusatzversicherungen, die den Versicherten ermöglichen, private Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die privaten Krankenversicherungen arbeiten allerdings selten mit dem öffentlichen Sektor zusammen. Ihre Leistungen ersetzen vielmehr die medizinische Versorgung des nationalen Gesundheitsdienstes.
Finanzierung
Das italienische Gesundheitswesen gilt zwar als ein beitragsfinanziertes System. Faktisch wird es aber hauptsächlich über Steuertransfers finanziert. So fließen Mittel aus Einkommensteuer und Umsatzsteuer in das italienische Gesundheitswesen. Außerdem dient die 1998 eingeführte Regionalsteuer (IRAP – Imposta Regionale sulla Attività Produttive) der Finanzierung des nationalen Gesundheitsdienstes.
Die Beiträge zur Krankenversicherung zahlen nur die Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben keine Sozialabgaben zu leisten. Die Arbeitgeberbeiträge variieren je nach Berufsstatus des Arbeitnehmers. So ist für Arbeiter ein Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 2,88 Prozent, für Angestellte der Industrie in Höhe von 0,66 Prozent und für Angestellte des Handels in Höhe von 0,44 Prozent des Bruttoeinkommens zu zahlen. Es gibt keine Versicherungspflichtgrenze. Die Beitragssätze resultieren aus dem unterschiedlichen Leistungsanspruch: Angestellte haben im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Geldleistungen. Der Arbeitgeber ist dafür zur Fortzahlung des Gehalts von mindestens drei Monaten verpflichtet.
Demografische und gesundheitsökonomische Kennzahlen
- Einwohnerzahl (2008): 59,62 Millionen
- Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (2007): 25.900 Euro
- Arbeitslosenquote (2008): 6,8 Prozent
- Erwerbsquote (2007): 58,7 Prozent
- Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (2006): 9 Prozent
- Zahl der Ärzte (2006): 3,9 je 1.000 Einwohner
- Zahl der Krankenhausbetten (2006): 3,2 je 1.000 Einwohner
Weitere Informationen
- Ministerium für Gesundheit (nur auf Italienisch)
- Nationaler Gesundheitsdienst (nur auf Italienisch)
- Staatliches Institut für Statistik






