Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich
Seit Anfang 2009 orientiert sich der Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auch am Krankheitszustand, der Morbidität, der Versicherten. Mit Einführung dieses sogenannten Morbi-RSA ist der 1994 eingeführte Finanzausgleich auf eine neue Grundlage gestellt worden. Ziel des Morbi-RSA ist, dass die Beitragsgelder dorthin fließen, wo sie zur Versorgung Kranker benötigt werden. Das war mit dem bisherigen RSA nur ungenügend erreicht worden.
Wie funktioniert der Morbi-RSA? (Info des Bundesversicherungsamts)
Um ein einwandfreies Funktionieren des Morbi-RSA zu gewährleisten, will die AOK gemeinsam mit den Ärzten und deren Organisationen die Qualität der Diagnose-Dokumentation sichern. Jede Manipulation der Diagnose-Dokumentationen lehnen die Vorstandsvorsitzenden der 15 AOKs und des AOK-Bundesverbandes in ihrer gemeinsamen Deklaration ab.
AOK-Deklaration zur Verbesserung der Diagnose-Dokumentation in der ambulanten ärztlichen Behandlung
vom 20. Januar 2009
Erfahrungen aus den Niederlanden
Die Niederlande haben ebenso wie Deutschland bei der Einführung des Wettbewerbs zwische den Krankenkassen versucht, Risikoselektion durch einen Risikostrukturausgleich zu verhindern. Auch dort zeigte die Erfahrung, dass ein Ausgleich, der sich nur an demografischen Parametern wie Alter und Geschlecht orientiert, ungenügend ist. Deshalb sind die Niederlande vor Einführung eines gemeinsamen Versicherungsmarktes dazu übergegangen, den Risikostrukturausgleich direkt an der Morbidität der Versicherten auszurichten. Das niederländische Gesundheitsministerium erläutert in einer auch auf Deutsch erschienene Publikation Funktionsweise und Zweck des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. So heißt es darin:
"Der Risikostrukturausgleich verhindert nicht nur eine Risikoselektion, sondern fördert auch einen ehrlichen Wettbewerb der Krankenversicherungen. Ein Versicherer mit verhältnismäßig vielen Versicherten mit einem ungünstigen Risikoprofil befindet sich gegenüber seinem Konkurrent mit Versicherten mit einem überwiegend günstigen Gesundheitsprofil im Nachteil. Durch den Risikostrukturausgleich gelten für alle Krankenversicherungsgesellschaften die gleichen Ausgangsbedingungen, ungeachtet der Zusammensetzung ihres Versichertenbestandes."
Der Risikostrukturausgleich in den Niederlanden
Karlsruher Urteil: Verfassungskonforme Regelung
Die Notwendig eines Finanzausgleich und desse Weiterentwicklung hin zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2005 bestätigt. "Der Risikostrukturausgleich verwirklicht den sozialen Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3, Absatz 1 GG kassenübergreifend und bundesweit", so die obersten Verfassungshüter.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Verfassungsmäßigkeit des Risikostrukturausgleichs vom 18.07.05
"Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß"
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.08.05
Der RSA war 1994 eingerichtet worden, um die Voraussetzungen für einen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ab 1996 zu schaffen. Damit sollten die unterschiedlichen Versichertenstrukturen der einzelnen Kassenarten ausgeglichen werden. In der RSA-Reform 2002 war die Einführung des Morbi-RSA für 2007 vorgesehen. Im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes wurde der Termin auf 2009 verschoben.





