Approbationsordnung für Ärzte
Palliativmedizin ist künftig Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium. Eine entsprechende Änderung der ärztlichen Approbationsordnung ist am 5. August 2009 als Teil des Gesetzes zur Regelung der Assistenzpflege im Krankenhaus (Artikel 7) in Kraft getreten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird damit eine weitere Grundlage für eine umfassende und kompetente medizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 19. Juni 2009 beschlossen (Gesetzentwurf zur Assistenzpflege), der Bundesrat hatte am 10. Juli zugestimmt. Eine entsprechende Überarbeitung der Approbationsordnung hatte das Land Niedersachsen bereits im März 2006 vorgeschlagen (Bundesrats-Drucksache 168/06). Der Medizinische Fakultätentag hielt die Änderung für überflüssig, da die Palliativmedizin schon seit Jahren auch in der klinischen Lehre eine wichtige fächerübergreifende Stellung habe. Die Studien- und Prüfungsordnungen müssen jetzt entsprechend angepasst werden.






