Früherkennungsuntersuchungen von Kindern
Die Bundesregierung soll die Teilnahme von Kindern an den Früherkennungsuntersuchungen per Gesetz zur Pflicht machen. Das fordert der Bundesrat in einem Entschließungsantrag der Länder Hessen und Saarland (Bundesratsdrucksache 823/06) vom 10. November 2006. Die Pflicht soll für alle Kinder im Alter von einem halben bis zu fünfeinhalb Jahren gelten, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Die persönlichen Daten der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten sollten dazu auch länderübergreifend zwischen den Melde- und Sozialbehörden ausgetauscht werden dürfen.
Die Krankenkassen begrüßen Initiativen für eine Stärkung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Nötig sei vor allem eine bessere Zusammenarbeit der verantwortlichen Institutionen, insbesondere des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Jugend- und Sozialämter. Derzeit nehmen mehr als 90 Prozent der Kinder bis zu zwei Jahren und mehr als 80 Prozent der vier- bis fünfjährigen Kinder an den Frühuntersuchungen teil.






