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Arzneimittelvertrag

 

Rosenthaler Gespräche

"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung

 

Patientenrechte-Richtlinie der EU

Alle EU-Bürger können ab 2013 weitgehend selbst bestimmen, in welchem EU-Mitgliedsland sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen. Das hat das Europaparlament am 19. Januar 2011 beschlossen. Am 28. Februar stimmte auch der EU-Ministerrat stimmte der  "Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" zu. Nur für Krankenhausbehandlungen im Ausland ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Diese darf aber nur verweigert werden, wenn die Behandlung ohne große Zeitverzögerung auch im Inland erfolgen kann. Die Kosten einer Auslandsbehandlung werden den Versicherten bis zu der Höhe erstattet, die für die Behandlung im Heimatland angefallen wären. Bei vorab genehmigten Behandlungen sollen die Krankenkassen oder jeweiligen nationalen Kostenträger direkt mit den ausländischen Kliniken abrechnen, Patienten also nicht in Vorleistung treten müssen. Für ethisch umstrittene Diagnose- und Therapieverfahren gelten grundsätzlich die Regeln des Heimatlandes des Patienten. In Deutschland ist die Kostenerstattung für Auslandsbehandlungen seit 2004 gesetzlich festgelegt, geplante stationäre Behandlungen im Ausland müssen vorab genehmigt werden.

Auf Grundlage der bereits 2008 von der EU-Kommission vorgeschlagenen und im April 2009 in erster Lesung mit zahlreichen Änderungen vom Europarlament verabschiedeten Richtlinie hatten sich die Gesundheitsminister mit dem EU-Parlament nach zweijähriger Diskussion im Juni 2010 geeinigt. Dennoch waren waren vor  der entscheidenden zweiten Lesung der Richtlinie im EU-Parlament immer noch einige Punkte strittig. So verlangte das Parlament, dass die Kosten der Behandlung seltener Erkrankungen im Ausland unabhängig von nationalen Sätzen voll erstattet werden. In Deutschland ist die Kostenerstattung für Auslandsbehandlungen seit 2004 gesetzlich festgelegt, geplante stationäre Behandlungen im Ausland müssen vorab genehmigt werden.