Patientenrechte-Richtlinie der EU
EU-Bürger sollen künftig weitgehend selbst bestimmen können, in welchem Land der Europäischen Union sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen. Nur für Krankenhausbehandlungen im Ausland ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Diese darf aber nur verweigert werden, wenn der Patient ohne große Zeitverzögerung auch im Inland behandelt werden kann. Darauf haben sich die EU-Gesundheitsminister am 8. Juni in Luxemburg geeinigt. Die Kosten einer Auslandsbehandlung sollen den Versicherten allerdings nur bis zu der Höhe erstattet werden, die bei Behandlung im Heimatland angefallen wären. Das Europaparlament hatte die bereits 2008 von der EU-Kommission vorgeschlagene "Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" im April 2009 in erster Lesung mit zahlreichen Änderungen gebilligt. Nach der prinzipiellen Zustimmung der EU-Gesundheitsminister sind allerdings vor der entscheidenden zweiten Lesung der Richtlinie im EU-Parlament immer noch einige Punkte strittig. So verlangt das Parlament, dass die Kosten der Behandlung seltener Erkrankungen im Ausland unabhängig von nationalen Sätzen voll erstattet werden. In Deutschland ist die Kostenerstattung für Auslandsbehandlungen seit 2004 gesetzlich festgelegt, geplante stationäre Behandlungen im Ausland müssen vorab genehmigt werden.






