Künstliche Befruchtung
Bundesrat: Gesetzliche Krankenkassen sollen Kosten wieder komplett übernehmen
Der Bundesrat hat am 4. Juli 2008 gefordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wieder vollständig übernehmen. Die Einschränkungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz, wonach die Krankenkassen die Kosten nur noch zu 50 Prozent tragen, seien wieder zurückzunehmen, heißt es in einer von den Ländern gefassten Entschließung. Durch das Gesetz sei die Zahl der erfolgreich durchgeführten künstlichen Befruchtungen erheblich gesunken. In Anbetracht des demografischen Wandels und im Interesse der ungewollt kinderlosen Paare müsse der ursprüngliche Rechtszustand wieder hergestellt werden, so der Bundesrat.
Am 7. März 2008 hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD einen Gesetzentwurf der Linksfraktion (Bundestags-Drucksache 16/4808, neue Website) abgelehnt. Dieser sah vor, verheiratete und unverheiratete Paare bei den Kosten der künstlichen Befruchtung gleichzustellen. Die Mehrkosten für die Kassen, die durch die jetzt abgelehnte Änderung von Paragraf 27a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) entstanden wären, hätten laut Gesetzentwurf rund 18 Millionen Euro jährlich betragen.
Die Linksfraktion hatte ihren Vorstoß vom 23. März 2007 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts begründet. Dieses hatte am 28. Februar 2007 entschieden, dass unverheiratete Paare die Kosten im Gegensatz zu Ehepaaren allein tragen müssen. Dadurch, so die Linkspartei, entstehe eine Benachteiligung unverheirateter Partner, die den gesellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht werde. Mit der Gesetzesänderung soll die Gleichbehandlung gewährleistet werden.






