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Arzneimittelvertrag

 

Krebsregister-Gesetz

Beim Robert-Koch-Institut in Berlin wird ein Zentrum für Krebsregisterdaten eingerichtet. Es soll die Daten der Krebsregister der Bundesländer sammeln und auswerten. Das sieht das Bundeskrebsregisterdaten-Gesetz vor, das der Bundestag als Artikel 5 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform beschlossen hat (Bundestagsdrucksache 16/12400). Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 12. Juni 2009 zu. Das Bundesgesundheitsministerium nannte das Bundeskrebsregisterdaten-Gesetz einen Durchbruch für die Bewertung des Krebsgeschehens in Deutschland. Damit würden endlich auch internationale Vergleiche möglich. Die jährlichen Kosten für das Krebsregister-Zentrum, die der Bund trägt, werden auf rund 750.000 Euro veranschlagt.

Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (Drucksache 511/09)