Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme
Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz
Der Gesundheitsfonds erhält 2010 aus dem Bundeshaushalt insgesamt 15,7 Milliarden Euro. Der Bundesrat hat am 26. März 2010 das Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetz (Bundestags-Drucksache 17/507) gebilligt. Darin ist ein einmaliger Bundeszuschuss von 3,9 Milliarden Euro enthalten. Der Bundestag hatte das Gesetz am 5. März in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Die Bundesregierung, die den Gesetzentwurf am 16. Dezember 2009 beschlossen hat, will mit den zusätzlichen Steuergeldern die Lohnnebenkosten stabil halten, also eine Erhöhung der Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung verhindern. Deshalb wird auch das für 2010 bisher vorgesehene Darlehen des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss umgewandelt. Der Zuschuss an den Gesundheitsfonds wird nun in zwölf gleichen Raten jeweils am Monatsanfang gezahlt. Weitere Teile des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes sind die Erhöhung der Altersfreibeträge für Hartz-IV-Empfänger und Hilfen für Milchbauern.






