GKV-Änderungsgesetz
Pharmahersteller müssen den gesetzlichen Krankenkassen vom 1. August an auf alle Medikamente, für die es keine Festbeträge gibt, 16 statt bisher sechs Prozent Abschlag gewähren. Zugleich werden die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren. Das ist der Kernpunkt des ersten Arzneimittel-Sparpakets der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 356/10), das der Bundestag am 18. Juni und der Bundesrat am 9. Juli 2010 mit dem GKV-Änderungsgesetz (Bundestags-Drucksache 17/2170) beschlossen haben. Die Bundesregierung rechnet mit nsparungen von jährlich rund 1,15 Milliarden Euro. Mit dem Gesetz wird zudem die Ausnahmeregelung zur Weitergabe von Informationen gesetzlich Krankenversicherter an private Abrechnungsstellen um ein Jahr bis zum 30. Juni 2011 verlängert. Dies betrifft vor allem die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Rahmen von Hausarztverträgen. Darüber hi naus enthält das Gesetz Anpassungen und Klarstellungen unter anderem über die usammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes.
In der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 19. Mai hatte der AOK-Bundesverband das Vorhaben der Regierung (Bundestags-Drucksache 17/1297) unterstützt, den Ausgabenanstieg zu begrenzen. Dazu müssten die Gesamtausgaben für die Leistungserbringer "an die Wirtschaftsentwicklung Deutschlands bis einschließlich 2013 gekoppelt werden", heißt es in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes.
Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Reihe von Anpassungen und Klarstellungen. Diese betreffen unter anderem die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, die Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit der Krankenkassenbeschäftigten, die Kostenaufteilung von Prüfdiensten sowie Nachverhandlungen von Personalstellen in der Psychiatrie. Außerdem werden einige Straf- und Bußgeldvorschriften konkretisiert und berufszulassungsrechtliche Regelungen der Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie Hebammen geändert. Letzteres betrifft unter anderem die Anerkennungsverfahren von Diplomen aus Nicht-EU-Staaten.






