Entlastung privat versicherter Hartz-IV-Empfänger
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Beitragsbelastung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in der privaten Krankenversicherung (PKV) verringern. Hartz-IV-Empfänger, die nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse zurückkönnen, sollen künftig im PKV-Basistarif statt 290 Euro monatlich nur noch 126 Euro zahlen. Das entspricht der Höhe des Hartz-IV-Zuschusses für hilfsbedürftige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung soll für diesen Personenkreis entsprechend gesenkt werden. Der Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 17/548), den der Bundestag am 25. Februar 2010 in erster Lesung beraten hat, sieht Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und im Elften Sozialgesetzbuch vor. Laut Gesetzentwurf würde die PKV bei 2.700 im PKV-Basistarif versicherten Hartz-IV-Empfängern (Stand August 2009) jährlich rund 5,8 Millionen Euro weniger Beiträge erhalten. Zu dem Gesetzentwurf, der am 25. Februar 2010 zur ersten Lesung im Bundestag war, gab es am 7. Juli 2010 eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. In der Anhörung forderten die Krankenkassen höhere Steuerzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger. Im Vergleich mit den tatsächlichen Ausgaben fehlten die Kassen jährlich vier bis fünf Milliarden Euro, sagte ein Vertreter des GKV-Spitzenverbandes. Nach dessen Angaben erhalten rund drei Millionen Mitglieder der Krankenkassen Arbeitslosengeld II. Bislang bekommen die Kassen für jedes dieser Mitglieder 126,05 Euro monatlich. Kostendeckend wären etwa 260 Euro.
