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Arzneimittelvertrag

 

Entlastung privat versicherter Hartz-IV-Empfänger

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Beitragsbelastung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in der privaten Krankenversicherung (PKV) verringern. Hartz-IV-Empfänger, die nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse zurückkönnen, sollen künftig im PKV-Basistarif statt 290 Euro monatlich nur noch 126 Euro zahlen. Das entspricht der Höhe des Hartz-IV-Zuschusses für hilfsbedürftige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung soll für diesen Personenkreis entsprechend gesenkt werden. Der Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 17/548), den der Bundestag am 25. Februar 2010 in erster Lesung beraten hat, sieht Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und im Elften Sozialgesetzbuch  vor. Laut Gesetzentwurf würde die PKV bei 2.700 im PKV-Basistarif versicherten Hartz-IV-Empfängern (Stand August 2009) jährlich rund 5,8 Millionen Euro weniger Beiträge erhalten. Zu dem Gesetzentwurf, der am 25. Februar 2010 zur ersten Lesung im Bundestag war, gab es am 7. Juli 2010 eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.