Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG)
Das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) (Bundestags-Drucksache 17/2413), das der Bundestag am 9. Juli 2010 in erster Lesung beraten hat, enthält den zweiten Teil des Arzneimittel-Sparpakets der Bundesregierung. Kernpunkt ist die Verpflichtung von Pharmaunternehmern, den Nutzen eines neuen Arzneimittels nachzuweisen und über den Preis innerhalb eines Jahres mit den Krankenkassen zu verhandeln. Die Bundesregierung erhofft sich davon Einsparungen in Höhe von jährlich zwei Milliarden Euro. Zudem soll der Pharmagroßhandel künftig nur noch maximal 21 Euro pro Arzneimittelpackung erhalten statt bisher bis zu 72 Euro. Das soll weitere 400 Millionen Euro bringen. Teil des Gesetzentwurfs sind au ßer dem die Pflicht zur Veröffentlichung klinischer Studien, die Aufhebung der Bonus-Malus-Regelung und des Zweitmeinungsverfahrens bei Arzneimittelverordnungen. Änderungen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei niedergelassenen Ärzten sowie die Umwandlung der auslaufenden Modellphase zur Unabhängigen Patientenberatung (Paragraf 65 b des Fünften Sozialgesetzbuchs) in eine Regelleistung. Die Krankenkassen sollen die unabhängige Patientenberatung mit jährlich 5,2 Millionen Euro finanzieren. Der Bundestagsausschuss für Gesundheit plant für Ende September eine öffentliche Experten-Anhörung zu dem Gesetzentwurf. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2011.






