Veranstaltungskalender
Überblick über wichtige Konferenzen und Tagungen aus der Gesundheits- und Sozialpolitik: Zum Veranstaltungskalender.
Reformperspektiven der AOK
Ein Positionspapier für die Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2009 hat der AOK-Bundesverband veröffentlicht.
Die aktuelle G+G
Titelthema der Februar-Ausgabe: Doktor, bin ich gesund? Was Früherkennung leistet - und was nicht. Mediathek
Was kommt jetzt in der Gesundheitspolitik?
CDU/CSU und FDP haben die neue Bundesregierung gebildet. Die FDP stellt erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Gesundheitsminister. Eine Regierungskommission soll eine umfassende Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorbereiten. Im Themenbereich "Reform aktuell" halten wir Sie über die gesundheitspolitischen Entwicklungen auf dem Laufenden, nennen die Vorschläge der AOK für eine Weiterentwicklung der GKV und informieren über die bisherigen Reformen im Gesundheitswesen.
AOK-Positionen: Perspektiven für die Gesundheitpolitik
Die Gesundheitspolitik wird nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 einen hohen Stellenwert einnehmen. Der AOK-Bundesverband hat deshalb ein Positionspapier beschlossen, in dem weitere Reformanstrengungen angemahnt werden. Unter dem Leitgedanken "Gelungenes sichern - Herausforderungen anpacken" zeigt die AOK Perspektiven für eine nachhaltige Finanzierung der solidarischen Krankenversicherung auf. Um Qualität und Effektivität der Gesundheitsversorgung zu verbessern, spricht sich die AOK für mehr Freiheit bei der Vertragsgestaltung zwischen Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern aus.
Einheitlicher Beitragssatz und Gesundheitsfonds in Kraft
Seit Jahresbeginn 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen. Er wurde von der Bundesregierung auf 15,5 Prozent festgelegt und im Rahmen des Konjunkturpakets II zum 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt. Alle Beiträge fließen in einen Gesundheitsfonds. Aus diesem gemeinsamen Topf erhalten die Kassen anteilig Zuweisungen. Einheitlicher Beitragssatz und Gesundheitsfonds sind Teil des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007. Hintergrund, Glossar und alle bisherigen Reformgesetze im Überblick:
Was 2009 auf der politischen Agenda steht
Bis zur Bundestagswahl im September 2009 stehen noch zahlreiche Gesetzesvorhaben in der Gesundheits- und Sozialpolitik an. Was bereits auf dem parlamentarischen Weg, welche Vorhaben geplant sind und welche Gesetze zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind, darüber informiert der
Gesetzgebungskalender Gesundheitspolitik
Wettbewerb um die beste Versorgung
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen mehr Möglichkeiten für Verträge mit Leistungsanbietern erhalten. So können jetzt etwa die Kosten für einen Vertrag zur hausärztlichen Versorgung aus der Gesamtvergütung für die ambulante Versorgung abgezogen werden. Aber in vielen Bereichen wünschen sich die Kassen neue Instrumente, um die medizinische Versorgung ihrer Versicherten zu gestalten.
Zukunftssichere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zwar neu geregelt. Aber die Frage, wie das solidarische Gesundheitswesen dauerhaft finanziert werden kann, ist damit noch nicht beantwortet. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Beitragsgelder der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber auch dort ankommen, wo sie zur Versorgung der Kranken benötigt werden.
Rechte der Patienten stärken
In Deutschland haben Patienten oft Probleme, ihre Rechte durchzusetzen. Sei es beim Arztbesuch oder im Zusammenhang mit einer Operation. Viele nehmen ihr Recht nicht wahr, weil sie es nicht kennen. Die AOK setzt in der Diskussion um eine Patientencharta Akzente und stärkt ihren Versicherten durch Beratung und Information den Rücken.
Qualität als entscheidender Faktor
Die Messbarkeit von Qualität spielt in der medizinischen Versorgung eine immer wichtigere Rolle. Seit Jahresbeginn 2009 werden etwa alle Pflegeheime in Deutschland vom Medizinische Dienst der Pflegekassen anhand von 82 Qualitätskriterien geprüft und entsprechend der Schulnoten von "sehr gut" bis "mangelhaft" bewertet - öffentlich und für jeden Interessierten zugänglich. Im Krankenhausbereich haben die AOK und der Klinikbetreiber Helios mit dem Projekt "Qualitätssicherung mit Routinedaten" (QSR) aufgezeigt, dass die Qualität der stationären Behandlung ohne größeren Zusatzaufwand auch über die Zeit nach der Krankenhausentlassung des Patienten nachprüfbar und messbar ist. Deshalb setzt die AOK sich für den verstärkten Einsatz von Einzelverträgen ein, mit denen besondere Qualitätskriterien erfüllt werden - zum Nutzen der Versicherten.




