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AOK-Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2009

III. Zukunftsfähige soziale Pflegeversicherung

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 hat für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zahlreiche Verbesserungen - bei einem Beitragssatzanstieg um 0,25 Prozentpunkte - gebracht. An Demenz Erkrankte erhalten neue und verbesserte Leistungen und die Leistungshöchstbeträge der einzelnen Pflegestufen wurden nach der Einführung der Pflegeversicherung 1995 erstmals erhöht und dynamisiert. Die Pflegeberatung bietet für die Versicherten eine neue Qualität der Leistungsinanspruchnahme durch Koordination und individuelle Pflegearrangements.

In der nächsten Legislaturperiode gilt es, auf der Basis des Berichtes zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg zu bringen, um den Hilfebedarf pflegebedürftiger Menschen auch als Teilhabeanspruch am gesellschaftlichen Leben in den Leistungen der Pflegeversicherung besser abzubilden.

Diese Verbesserungen erreichen vor allem Demenzerkrankte, aber auch psychisch erkrankte Menschen mit ihrem spezifischen Unterstützungsbedarf im täglichen Leben. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen sollten den Vertrauensschutz der aktuellen Leistungsempfänger beachten und Risikover-schiebungen zwischen verschiedenen Sozialleistungsbereichen ausschließen oder finanziell solide ausgleichen. Es bedarf eines Konzeptes, wie die sich annähernden Lebenswelten von ambulanter und stationärer Pflege zukünftig auch versicherungsseitig zusammengeführt werden können.

Die AOK setzt sich dafür ein, dass der generativen Vorsorge in der Pflegeversicherung, der Demenzforschung, dem Föderalismus in der Gestaltung der Pflegeinfrastruktur, der Qualitätssicherung in der Pflege und der Gewinnung von qualifiziertem Pflegepersonal politische Priorität zukommt.
 

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