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Rosenthaler Gespräche

"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung

 

AOK-Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2009

IV. Stärkung der solidarischen Finanzierung

Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise prägt 2009 die Situation in Deutschland. Zahlreiche Wirtschaftsindikatoren befinden sich in einem signifikanten Abwärtstrend. Das Ausmaß der Krise übertrifft alle Erfahrungen der letzten Jahrzehnte. Die Regierungen und Notenbanken stemmen sich mit großen Anstrengungen gegen die Krise. Die Schöpfung von Zentralbankgeld und die Staatsverschuldung erreichen bisher nicht gekannte Ausmaße. Über Banken und Unternehmen wurde in Deutschland wie in anderen Ländern auch ein staatlicher Schutzschirm gespannt.

Auch für den mit 167 Milliarden Euro ausgestatteten Gesundheitsfonds wurde von der Politik ein formaler Schutzschirm konstruiert. Er ist jedoch bisher nur als kurzfristiges Darlehen vorgesehen. Die im Jahr 2009 anfallenden Beitragsausfälle in Höhe von einigen Milliarden Euro (gemäß Schätzerkreis im April 2009 bisher 2,9 Milliarden) müssen "erst" im Jahre 2011 von den Krankenkassen zurückbezahlt werden.
Die Dimension des Darlehens wird jedoch im Jahr 2011 so groß sein, dass die Finanzierung über Zusatzbeiträge äußerst problematisch erscheint. Die GKV steht somit schon sehr bald vor einer enormen Finanzierungslücke. Es ist daher unausweichlich, dass die durch die Wirtschaftskrise verursachten Einnahmedefizite nicht als kurzfristiges Darlehen, sondern als Zuschuss ausgeglichen werden.

Darüber hinaus wurde der staatlich festgelegte, einheitliche Beitragssatz der GKV von 15,5 auf 14,9 Prozent abgesenkt. Dies wird ausgeglichen durch höhere staatliche Zuschüsse, die ihrerseits durch Staatsverschuldung finanziert sind. Die gesetzliche Krankenversicherung hat damit nicht nur die bis Ende 2008 konstitutive Beitragssatzautonomie verloren, sondern ist nun auch als Instrument der Konjunkturpolitik entdeckt worden: Wenn die konjunkturelle Lage es erfordert, kann der Staat, ebenso wie er gegenwärtig Liquidität schöpft, später überschüssige Liquidität reduzieren, indem er den steuerfinanzierten Anteil des Gesundheitsfonds zurück- und den einheitlichen Beitragssatz hochfährt.
Die finanzielle Ausstattung der gesetzlichen Krankenversorgung gerät somit noch mehr in die staatliche Abhängigkeit. Eine solche Instrumentalisierung der gesetzlichen Krankenkassen ist durch die Konstruktion des Gesundheitsfonds erleichtert worden. Damit ist das Erfolgsmodell einer staatsfernen Finanzierung und Verwaltung der sozialen Kranken- und Pflegesysteme und der damit verbundenen Verlässlichkeit der Planungsgrundlagen gefährdet.

Für die aktuellen und künftigen finanziellen Reformschritte müssen Stabilität, Solidarität und Nachhaltigkeit die Maßstäbe sein, nach denen diese zu bewerten sind. Insbesondere die Frage der Nachhaltigkeit der Finanzierung ist bisher nicht geklärt. Doch die bereits heute aufgrund der feststehenden Ausgabensteigerungen in den einzelnen Leistungsbereichen sowie der Auswirkungen der Wirtschaftskrise absehbaren massiven Finanzierungslücken schon in den nächsten zwei bis drei Jahren erfordern schnelle Lösungen. Die hierfür seit langem vorliegenden Ansätze sind insbesondere auch vor dem Hintergrund des zunehmend steigenden Rentneranteils zu diskutieren. Hier muss aufgrund der Dimension und der Dringlichkeit des Problems einer der Schwerpunkte der zukünftigen Gesundheitspolitik liegen.

Hingegen wurden mit dem GKV-WSG wichtige Schritte zur Stärkung der Solidarität umgesetzt. Durch die Vervollständigung des Finanzkraftausgleichs wurde der bisherige Nachteil von Krankenkassen mit einem hohen Anteil an Rentnern, Arbeitslosen und Geringverdienern abgebaut. Die direktere Orientierung der Zuweisungen an der Morbidität der Versicherten führt zu einer zielgerichteten Verteilung entsprechend des Versorgungsbedarfs. Anreize zur Risikoselektion gesunder Versicherter werden gesenkt. Die solidarisch aufgebrachten Mittel werden nun dorthin geleitet, wo der Versorgungsbedarf tatsächlich besteht und bereits heute eine qualitativ hochwertige Versorgung organisiert wird.

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich ist damit wesentliche Voraussetzung für einen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der GKV. Aufgrund der kontinuierlichen Veränderung der Morbiditätsstruktur und sich ändernder Rahmenbedingungen bei der Dokumentation der notwendigen Morbiditätsdaten wird die Systematik des Morbi-RSA kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Dabei müssen die Stärkung der Wirtschaftlichkeitsanreize und eine Vermeidung von Risikoselektion weiterhin im Vordergrund stehen. Insbesondere das Klassifikationsmodell sowie die Aufgreifkriterien sind weiterzuentwickeln und mit strategieunanfälligen Parametern zu versehen. Die Transparenz und Partizipation bei der Weiterentwicklung sichern ebenfalls hohe Akzeptanz des Ausgleichsverfahrens.

Eine transparente und solidarische Ausgestaltung des Wettbewerbs erfordert zwingend, dass das vom Zusatzbeitrag ausgehende Preissignal unverzerrt ist. Es soll die Leistungsfähigkeit der einzelnen Krankenkasse widerspiegeln, indem wirtschaftlich handelnde Krankenkassen günstige Zusatzbeiträge aufweisen (oder gar Prämien ausschütten). Die Überforderungsklausel führt in ihrer jetzigen Ausgestaltung hingegen dazu, dass Krankenkassen mit vielen Geringverdienern einen überproportionalen Anstieg der Zusatzprämie bei sinkendem, solidarisch aufgebrachtem Finanzvolumen (Fondsvolumen) zu erwarten haben. Insbesondere die Überforderungsklausel muss daher dringend umgestaltet werden, indem die daraus resultierenden Mindereinnahmen der Krankenkassen solidarisch ausgeglichen werden. Konkrete Vorschläge hierzu liegen bereits vor ("Rürup-/Fiedler-Gutachten").

 

Gutachten von Prof. Eckart Fiedler (02.10.06)

 

Gutachten von Prof. Bert Rürup (02.10.06)

 


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