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AOK-Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2009

VI. Selbstverwaltung der Krankenkassen stärken

Die Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung als Vertretung der Versicherten und Arbeitgeber hat sich bewährt. Sie ist die institutionalisierte Mitbestimmung der Beteiligten in wichtigen sozial- und gesundheitspolitischen Fragen sowie Aufsichtsorgan der Krankenkassen inklusive der Kontrolle der Haushalte.

Die Selbstverwaltung hat den Auftrag, sicherzustellen, dass innerhalb des vom Gesetzgeber beschlossenen Rahmens für ein solidarisch finanziertes Gesundheitswesen die für die Versicherten notwendige und erforderliche Versorgung gewährleistet ist sowie wirtschaftlich und qualitätsorientiert erbracht wird. Sie ist mit der Gestaltung und Umsetzung der gesetzgeberischen Maßnahmen in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Gesundheitswesen befasst.
Von grundsätzlicher Bedeutung sind insbesondere die Entwicklung von Versorgungsmodellen, die Leitlinien für die Vertragsgestaltung mit den Leistungserbringern, die Interessen von Versicherten und Beitragszahlern wahrzunehmen und Konzepte für die Prävention und für Maßnahmen der Gesund-heitsförderung zu entwerfen.

Die Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung müssen aus Sicht der AOK erhalten und gestärkt werden. Je weiter die staatlichen Eingriffe in das Gesundheitswesen über die gesetzgeberische Rahmensetzung hinausgehen, desto stärker werden die Rechte der Selbstverwaltung ausgehöhlt. Dies gilt beispielsweise für politisch induzierte Vorgaben bei der Vertragsgestaltung mit den Leistungserbringern oder bei der Konkretisierung des Leistungskataloges.

Die Selbstverwaltung bringt die Interessen der Krankenversicherung in die politische Diskussion ein und berät die Politik bei der Weiterentwicklung einer solidarischen Krankenversicherung. Die AOK erachtet das politische Mandat der Selbstverwaltung als essentiell und unverzichtbar, um auch künftig einen versicherten-, betriebs- und praxisorientierten Bezug der gesundheitlichpolitischen Diskussion zu gewährleisten. Die AOK spricht sich dabei für eine Stärkung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Selbstverwaltung aus, um noch stärker als bisher über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane informieren und Vorschläge, Eingaben und Anregungen von Beitragszahlern aufgreifen und in den politischen Willensbildungsprozess einbringen zu können.

Die Selbstverwaltung leistet bei ihrer Arbeit auch einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Patientenrechte, vertritt aber zugleich das gesamte Interessenspektrum der Versicherten und Arbeitgeber. Die gleichberechtigte Beteiligung von Versicherten- und Arbeitgebervertretern an der Verwaltung der Krankenversicherung sichert die effiziente und sachgerechte Verwendung der gemeinsam aufgebrachten Finanzmittel.
Die AOK spricht sich daher für die Beibehaltung der paritätischen Philosophie bei der Verantwortungsteilung zwischen Versicherten- und Arbeitgebervertretern in der sozialen Selbstverwaltung und gegen eine institutionalisierte Beteiligung anderer Organisationen aus, die nicht in der Verantwortung für die Aufbringung der finanziellen Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen.

Die geltenden Regelungen für die Sozialwahlen entsprechen den Anforderungen für eine demokratische Legitimation der Selbstverwaltung und sollten aus Sicht der AOK beibehalten werden: Die Mitglieder der Selbstverwaltung legitimieren sich grundsätzlich über ihre Arbeitgeberverbände bzw. über die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften. Wenn darüber hinaus Listen für die Sozialwahlen eingereicht werden und ein Zusammenschluss von Listen ausgeschlagen wird, haben Urwahlen stattzufinden.
 

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