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SPD: Bürgersozialversicherung als Leitprinzip

 

Sozial und Demokratisch. Anpacken. Für Deutschland.
Regierungsprogramm der SPD 2009 - 2013

 

Website der SPD zur Bundestagswahl 2009

 

Gesundheit- und Sozialpolitik im Wahlprogramm der SPD

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Sozialstaat – Fortschritt und Zukunft

Der Sozialstaat ist organisierte Solidarität: Er gründet sich darauf, dass Menschen füreinander einstehen - Starke für Schwache, Junge für Alte, Gesunde für Kranke und Pflegebedürftige, Arbeitende für Arbeitsuchende: Die Gemeinschaft für Hilfebedürftige. Er erweitert die liberalen Bürgerrechte um soziale Rechte: Die großen Lebensrisiken werden auf Grundlage vorheriger Beiträge abgesichert - soziale Sicherung ist damit kein Almosen oder von willkürlichen Entscheidungen abhängig, sondern es besteht ein Rechtsanspruch auf Grundlage vorheriger Gegenleistungen.
Damit die Systeme der sozialen Sicherung diese Aufgaben auch in Zukunft erfüllen können, müssen wir sie an veränderte Bedingungen anpassen. Der vorsorgende Sozialstaat ist unser Leitbild organisierter Solidarität. Wir wollen eine Modernisierung der Sozialversicherungen, die damit auch auf den Wandel in der Arbeitswelt reagiert.

Was wir wollen:

Alle für alle. Das Prinzip Bürgersozialversicherung
Die Bürgersozialversicherung als Leitprinzip. Unser System der sozialen Sicherung wird einer Gesellschaft des längeren Lebens und einer veränderten Arbeitsgesellschaft zum Teil nicht mehr gerecht. Der Umbau der sozialen Sicherung hin zu Bürgersozialversicherungen ist unser Leitprinzip weit über eine Legislaturperiode hinaus. Am Ende des Prozesses soll ein Sozialstaat stehen, der alle Bürgerinnen und Bürger bei der Absicherung von Gesundheit und Pflege und alle Erwerbstätigen bei der Alterssicherung und der Absicherung von Arbeitslosigkeit in die Solidarität einbezieht. Dieser Gedanke setzt einen umfassenden gesellschaftlichen Konsens für einen bürgerorientierten Sozialstaat voraus. In der kommenden Legislaturperiode werden wir weitere Schritte in diese Richtung gehen.

Mehr Gesundheit für alle.
Gleiche Gesundheitschancen und die solidarische Absicherung der allgemeinen Lebensrisiken Krankheit und Pflege für alle Menschen sind wesentliche Voraussetzungen für Freiheit und für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Dies trägt zu einem würdigen Leben, zu einer guten Lebensqualität, zu gesellschaftlichem Wohlstand, zu ökonomischer Prosperität und damit zu sozialem Frieden bei. Für uns ist die Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger Aufgabe und Verantwortung staatlicher Daseinsvorsorge.

Alle Bürgerinnen und Bürger einbeziehen.
Mit der Versicherungspflicht für alle, einem gerechten Ausgleich der unterschiedlich verteilten sozialen Risiken und der Krankheitsrisiken (Risikostrukturausgleich) und dem Einstieg in die Steuerfinanzierung haben wir wichtige Schritte zu einem solidarischen Gesundheitswesen für alle Bürgerinnen und Bürger getan. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.

Solidarische Finanzierung.
Wir wollen alle Einkommen zur Finanzierung der Gesundheitsaufgaben heranziehen und deshalb den Steueranteil für die gesetzliche Krankenversicherung erhöhen. Im Rahmen des Gesundheitsfonds wollen wir den neuen Risikoausgleich, der die unterschiedlichen Krankheitsrisiken berücksichtigt, ("morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich") weiterentwickeln und die private Krankenversicherung einbeziehen. Und wir werden dafür sorgen, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – auch der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Beitragssatzpunkten – wieder paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgebern getragen wird. Wir werden einen Risikoausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung einführen. Wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger zu gleichen Bedingungen beteiligen, ist die Finanzierung der Pflegeversicherung einschließlich der notwendigen zusätzlichen Pflege- und Betreuungskräfte ohne Beitragsanhebung auch längerfristig gesichert.

Gute Versorgung in allen Regionen.
Wir wollen auch in Zukunft keine Zwei-Klassen-Medizin, sondern eine gute Versorgung, zu der alle Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen den gleichen Zugang haben. Um eine gleichmäßige Versorgung sicherzustellen, Über- und Unterversorgung abzubauen, brauchen wir weitere Schritte zur Flexibilisierung des Vertragsgeschehens. Kollektiv- und Einzelverträge gewährleisten zusammen eine ausreichende flächendeckende Versorgung. Um das Honorarsystem transparent und gerecht zu gestalten und um eine Diskriminierung gesetzlich Versicherter zu vermeiden, wollen wir eine einheitliche Gebührenordnung für die ambulante medizinische Versorgung.

Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung.
Wir wollen die Krankenhäuser weiter für die ambulante Versorgung öffnen. Wir wollen für gleiche Leistungen – unabhängig davon, wo oder für wen sie erbracht werden – die gleiche Vergütung zahlen. Dabei darf es nicht zu Verzerrungen in Folge der unterschiedlichen Finanzierungsregelungen für die ambulante und stationäre Versorgung kommen.

Auf erfolgreichen Reformen aufbauen.
Mit der Gesundheitsreform von 2007 haben wir die Basis für ein modernes, leistungsfähiges und faires Gesundheitswesen und eine gerechte Verteilung der Beitragsmittel geschaffen. Wir haben trotz notwendiger Kompromisse dafür gesorgt, dass die Zuzahlungen nicht ausgeweitet wurden und dass alle Menschen auch in Zukunft Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung auf dem Stand des medizinischen Wissens haben.

Am medizinischen Fortschritt teilhaben.
Unser Ziel ist und bleibt, dass alle Menschen am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Angesichts dieses Fortschritts und der damit verbundenen Gesellschaft des längeren Lebens müssen wir dafür sorgen, dass das Geld der Beitragszahler genau dorthin fließt, wo es benötigt wird. Nur der verantwortliche Umgang aller Akteure mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sichert eine gute Zukunft unseres Gesundheitssystems. Daran werden wir weitere Reformen – insbesondere auch der Institutionen – des Gesundheitswesens ausrichten.

Wohnortnahe ärztliche Versorgung.
In einer Gesellschaft des längeren Lebens gilt es die Teilhabe aller auch im Gesundheitswesen zu sichern. Dazu gehört eine wohnortnahe ambulante Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte, die Sicherung der freien Arztwahl, und die Stärkung der Zusammenarbeit der ambulant tätigen Haus- und Fachärzte mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Qualität sichern – Patienten stärken

Zukunft der Gesundheitsberufe.
Auch die Gesundheitsberufe müssen sich verändern. Es bleibt der freien Wahl der Ärztinnen und Ärzte überlassen, ob sie selbstständig oder als Angestellte arbeiten wollen, in niedergelassener Praxis oder im Medizinischen Versorgungszentrum. Ärztliche und nicht ärztliche medizinische Berufe müssen stärker als bisher zusammenarbeiten, so dass jeder im Gesundheitswesen seine Kompetenz optimal einbringen kann. Flache Hierarchien, Entlastung der Ärzte von bürokratischen Aufgaben durch spezialisierte Assistenzkräfte und mehr technologische Unterstützung, mehr Kompetenzen für pflegerische Berufe sind der Weg der Zukunft. Eine ganz besondere Herausforderung ergibt sich aus dem demographischen Wandel: Für alle Gesundheitsberufe muss die Geriatrie und die Palliativversorgung ein wichtiger Schwerpunkt in Ausbildung, Forschung und Arbeit werden. Dem Gendergedanken wollen wir im Gesundheitswesen durch geschlechterspezifische Forschung und Versorgung Rechnung verschaffen.

Ausbau der integrierten Versorgung.
Jede Patientin und jeder Patient muss die Sicherheit haben, dass alle an ihrer Behandlung Beteiligten verlässlich zusammenarbeiten und abgestimmte Behandlungsstrategien verfolgen. Dazu wollen wir die integrierte Versorgung ausbauen und deren Finanzierung sicherstellen. Gleiches gilt für die Versorgung chronisch kranker Menschen durch Leitlinien gestützte und evidenzbasierte Behandlungsprogramme.
Neutrale Nutzenbewertung von Leistungen. Ein Ausbau der Kosten-Nutzen-Bewertung neuer Arzneimittel und Therapien sowie der Ausbau der patientenverständlichen Information durch neutrale Institutionen tragen zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens bei.

Prävention stärken.
Zu einer vorsorgenden Gesundheitspolitik gehört es, Krankheiten vorzubeugen, gesundheitsförderliche Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen zu realisieren und soziale Unterschiede in Gesundheitschancen und Lebenserwartung auszugleichen. Mit einem Präventionsgesetz wollen wir die Primärprävention stärken und Gesundheitsziele als Handlungsrahmen definieren. Es muss bei sozialen Lebenswelten (Stadtquartier, Arbeitsplatz, Schule etc.) ansetzen. Bund, Länder und Kommunen, die Sozialversicherungsträger sowie die Private Krankenversicherung müssen in die Verantwortung bei der Finanzierung einbezogen werden. Arbeitsverdichtung und unsichere Beschäftigungen können krank machen: nicht zuletzt ist daher der Einsatz für gute Arbeit in wichtiger Beitrag zu einer präventiven Gesundheitspolitik.

Patientenrechte.
Eine leistungsfähige und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Gesundheitspolitik bedarf besserer und transparenterer Patientenrechte. Dazu gehört auch, die bislang zersplitterten und undurchsichtigen Rechte der Patienten und Patientinnen in einem Gesetz zusammenzuführen, und insbesondere hinsichtlich Fehlervermeidung und Risikomanagement sowie der Regulierung bei eingetretenen Schäden zu stärken. Darüber hinaus werden wir die unabhängigen Patientenberatungsstellen auf eine dauerhaft sichere finanzielle Grundlage stellen.

Gesundheitswesen als Wachstumssektor.
Die soziale Gesundheitswirtschaft ist eine der beschäftigungsstärksten Branchen Deutschlands. Die Wachstumspotenziale sind enorm. Investitionen in Gesundheit sind Zukunftsinvestitionen.

Qualität der Pflege.
Mit der Pflegereform 2008 haben wir die Leistungen für – insbesondere auch an Demenz erkrankte – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbessert und die Grundlagen für mehr Pflegequalität und Transparenz geschaffen. Gerade die ambulante Pflege wird gestärkt durch die neuen Möglichkeiten für Angehörige, bei befristeter Freistellung von der Arbeit und voller sozialer Sicherheit die Pflege zu übernehmen (Pflegezeit). Auch die neue quartiersnahe Pflegeberatung aus einer Hand in den Pflegestützpunkten leistet hierzu einen Beitrag.

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit.
Mit der Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir die Hilfen der Pflegeversicherung zielgenauer auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen ausrichten. Wir wollen weg von der „Minutenpflege“ hin zu einer Pflege, die den Menschen in seiner Gesamtheit wahrnimmt und den Hilfebedarf an dem Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit ausrichtet.

Wohnortnahe Angebote.
Zusammen mit Ländern und Gemeinden müssen die Hilfen vor Ort in den nächsten Jahren so weiterentwickelt werden, dass für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen überall wohnortnahe Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen und die häusliche Pflege gestärkt werden kann.

Freistellungsanspruch.
Für nahe Angehörige wollen wir einen bezahlten Freistellungsanspruch von der Arbeit von bis zu zehn Tagen einführen, damit sie bei akut auftretender Pflegebedürftigkeit die nötige Zeit zur Organisation der Pflege zur Verfügung haben.

 

 

 

"Reform aktuell"