Standpunkte der Sozialpartner
Die AOK wird von Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber selbst verwaltet. Das heißt: Die Mitglieder bestimmen den Kurs. Das wichtigste Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Er wird paritätisch - das heißt je zur Hälfte - von der Versicherten- und der Arbeitgeberseite gebildet. Beide Seiten bringen ihre gesundheitspolitischen Vorstellungen in die Arbeit der AOK ein und vertreten sie in der gesundheitspolitischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Statements und weiterführende Informationen der Sozialpartner.
"Mehr Freiheit für den Wettbewerb"
von Dr. Volker Hansen, Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes (Arbeitgeberseite)
Dr. Volker Hansen
Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitgeber und Versicherte, haben großes Interesse an der effizienten Verwendung der Mittel im Gesundheitswesen. Mit der Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs wurde ein Ordnungsrahmen gesetzt, der endlich weitgehend gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für alle Krankenkassen schafft. Die Beitragsgelder fließen zielgenauer dorthin, wo sie für die Versorgung von Patienten tatsächlich benötigt werden. Kassen wie die AOK, die seit Jahren ein intensives Versorgungsmanagement betreiben, können diese Kompetenz im Wettbewerb besser nutzen.
Durch den einheitlichen Beitragssatz wächst zudem die Bedeutung von Qualität, Service und Wahltarifen. Auch hier kann die Gesundheitskasse punkten. Dieser Innovationsvorsprung setzt einen Nachahmungsprozess bei anderen Kassen in Gang und macht das Gesundheitssystem insgesamt effizienter – zum Wohle der Versicherten und der Beitragszahler.
Kassenseitig hat sich die Politik damit konsequent an einem ordnungspolitisch sinnvollen Wettbewerbsmodell orientiert. Nach der Bundestagswahl wird es nun darauf ankommen, den Wettbewerb auch auf Seiten der Leistungsanbieter voranzutreiben. Im Gesundheitswesen sind nach wie vor enorme finanzielle Reserven vorhanden, die es in einem wettbewerblichen Suchprozess zu nutzen gilt.
Krankenkassen brauchen mehr Handlungsfreiräume bei selektiven Verträgen mit den Leistungsanbietern, um im Interesse der Beitragszahler Effizienzgewinne erzielen zu können. Abhängig vom Bedarf ihrer Versicherten in den regionalen Versorgungsbereichen müssen sie freier entscheiden können, welche Vertragspartner das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für eine qualitativ hochwertige Versorgung garantieren. Dies gilt für alle Leistungsbereiche, auch sektorübergreifend.
(Quelle: "Gesundheit und Gesellschaft", Nr. 7-8/2009)
BDA-Konzept zur Zukunft der Krankenversicherung
"Qualität sichern, Einnahmen steigern"
von Fritz Schösser, Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes (Arbeitnehmerseite)
Fritz Schösser
Nach der Reform ist vor der Reform – das gilt insbesondere für die Gesundheitspolitik. Schon heute ist klar, dass nach der Bundestagswahl weitere wichtige Reformschritte auf der politischen Agenda stehen müssen. Es wird vor allem um eine grundlegende Stabilisierung der Einnahmenbasis der gesetzlichen Krankenversicherung gehen. Vor dem Hintergrund der durch die Wirtschaftskrise bedingten Mindereinnahmen, die bereits im laufenden Jahr große Löcher in den Gesundheitsfonds reißen, gewinnt dieser Punkt zunehmend an Brisanz.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Qualität in der medizinischen Versorgung. Der Gesetzgeber hat erste Weichen für qualitätsorientierte Vergütungsvereinbarungen gestellt. Dieser Qualitätsansatz muss weiterentwickelt werden. Die AOK wird mit eigenen innovativen Strategien zur Qualitätsverbesserung beitragen. Vorreiter ist sie schon heute bei der Entwicklung von Indikatoren, die die Qualität in den ärztlichen Praxen greifbar und transparent machen. Ein effektives Instrument zur Förderung der Versorgungsqualität ist der Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern. Hierzu können Selektivverträge einen wichtigen Beitrag leisten. Wenn Krankenkassen ihre Vertragspartner neben Wirtschaftlichkeitskriterien insbesondere nach Aspekten der Versorgungsqualität auswählen, besteht für jeden Leistungserbringer der Anreiz, Prozesse und Ergebnisse zu verbessern.
Bisher verhindern allerdings ungeklärte Finanzierungsfragen eine intensivere Umsetzung selektivvertraglicher Optionen. Um dieses Instrument zur Verbesserung der Versorgungsqualität sinnvoll nutzen zu können, ist eine verbindliche Regelung der Bereinigung der kollektivvertraglichen Vergütung notwendig. Hier ist nach der Bundestagswahl dringender Handlungsbedarf angezeigt.
(Quelle: "Gesundheit und Gesellschaft", Nr. 7-8/2009)
Themenbereich Gesundheit auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
DGB-Eckpunkte zur Gesundheitspolitik






