Rosenthaler Gespräche
"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung
Arzneimittelreform 2010
2009 hat die gesetzliche Krankenversicherung rund 32 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben. So viel wie nie zuvor. 18 von 100 Euro wenden die Krankenkassen derzeit für Medikamente auf - mehr als für die ambulante ärztliche Versorgung.
Insbesondere die Ausgaben für teure patentgeschützte Medikamente belasten die Haushalte der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Arzneimittelverschreibungen für AOK-Versicherte hatten patentgeschützte Medikamente 2009 einen Anteil von 18 Prozent. Nicht einmal ein Fünftel der Verordnungen machten dabei knapp 54 Prozent der Kosten aus: 5,9 Milliarden Euro hat die AOK 2009 für patentgeschützte Medikamente ausgegeben, 5,1 Milliarden für Generika.
Während die Krankenkassen für Generika (Nachahmerprodukte) bereits seit einigen Jahren Rabattverträge aushandeln können, müssen sie für patentgeschützte Medikamente noch immer fast jeden Preis bezahlen - unabhängig davon, ob sie für die Patienten tatsächlich einen Zusatznutzen im Vergleich mit bereits vorhandenen Arzneien aufweisen. Deshalb sind jetzt insbesondere die neuen, patentgeschützten Arzneimittel in den Fokus der Politik gerückt.
Eine Schnellbewertung neuer Medikamente als Grundlage für Preisverhandlungen zwischen Kassen und Herstellern ist Teil des Gesetzentwurfes für eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), den CDU/CSU und FDP am 9. Juli 2010 in den Bundestag eingebracht haben. Das Gesetz soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Mit dem AMNOG will die Bundesregierung zudem das Kartellrecht auf weite Teile des Gesundheitswesens ausdehnen. Die im Entwurf enthaltenen Regelungen gefährden den Erfolg der Arzneimittelrabattverträge und bergen nach Ansicht von Juristen gewaltigen Zündstoff für die Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungsanbietern.
Kurzfristig wirkende Sparmaßnahmen hat die Bundesregierung bereits mit dem GKV-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht. Der Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel (ohne Festbetrag) wird vom 1. August 2010 an bis Ende 2013 von sechs auf 16 Prozent angehoben. Für die Geltungsdauer des erhöhten Abschlags gilt ein Preisstopp auf der Basis des Preisniveaus vom 1. August 2009.





