Banner AOK-Mitglied werden

 

 

 

 

 

Rosenthaler Gespräche

"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung

 

Kostenkorridor zur GKV-Konsolidierung

(19.05.10) Auf eine Konsolidierung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drängt die AOK. "Dazu müssen die Gesamtausgaben der GKV für die Leistungserbringer an die Wirtschaftsentwicklung Deutschlands bis einschließlich 2013 gekoppelt werden", erläuterte Karl-Heinz Schönbach, Geschäftsführer Versorgung im AOK-Bundesverband, am Mittwoch (19. Mai) auf der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum geplanten GKV-Änderungsgesetz. Das seien nach derzeitiger Schätzung der Bundesregierung ein Ausgabenplus von 1,4 Prozent im Jahr 2010 und 1,6 Prozent im Jahr 2011.

Zur Begründung verweist Schönbach auf die Entwicklung in der GKV. So seien in den vergangenen fünf Jahren die Vergütungen der Vertragsärzte und Krankenhäuser mit einem Plus von 30 Milliarden Euro um 20 Prozent gestiegen. Dem steht laut Schönbach ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von nur acht Prozent gegenüber. Zudem entspreche die Forderung der AOK nach einem Ausgabenkorridor dem Grundsatz des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und FDP. Darin sei festgehalten, dass das Ausgabenwachstum des Bundeshaushalts unter dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts liegen müsse.

Als unumgänglich bezeichnete Schönbach die von der Bundesregierung geplanten Sofortbremsen bei den Arzneimittelausgaben. Das Preismoratorium zum Stichtag 1. August 2009 und der erhöhte Herstellerabschlag seien notwendig, um den Zeitraum bis zur vorgesehenen Strukturreform in der Arzneimittelversorgung zu überbrücken.

Mit dem GKV-Änderungsgesetz will die Bundesregierung eine Reihe gesetzlicher Klarstellungen vornehmen. Hierzu zählt etwa die Anpassung der Sitz- und Stimmenverteilung im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes, da aufgrund von Zusammenschlüssen einige Ersatzkassen nun auch Arbeitgebervertreter in ihren Verwaltungsräten haben. Traditionell sind die Selbstverwaltungsorgane der Ersatzkassen ausschließlich mit Versichertenvertretern besetzt.

Auf Kritik der Kassen stoßen die vorgesehenen Änderungen bei der Psychiatrie-Personalverordnung und bei der elektronischen Gesundheitskarte. So lehnt der AOK-Bundesverband das Vorhaben ab, dass Krankenhäuser nachträglich die Finanzierung fehlender Stellen fordern können, auch wenn sie einen bereits vereinbarten und finanzierten Personalbedarf nicht bis Jahresende 2008 umgesetzt haben. Dies belohne zum einen Kliniken, die sich vertragswidrig verhalten hätten, und bedeute zum anderen für die Krankenkassen Mehrausgaben von 211 Millionen Euro, erläuterte Schönbach.

Bei der elektronischen Gesundheitskarte schlägt der AOK-Bundesverband vor, auf das Vorhaben, dem Bundesgesundheitsministerium das Recht auf Anrufung der Schiedsstelle zuzuweisen, zu verzichten. Dies greife in die Zuständigkeit der Selbstverwaltung ein. Die geplante Übernahme der Kosten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch die GKV lehnt die AOK ebenfalls ab.

 

Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Download

 

Weitere Stellungnahmen zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

Weitere Infos zum GKV-Änderungsgesetz