Versorgungsstrukturgesetz erreicht nicht die angepeilten Ziele

(19.10.11) Als völlig unzureichend bezeichnet die AOK das geplante Versorgungsstrukturgesetz. Dieses werde in seiner vorliegenden Form das Ziel verfehlen, die medizinische Versorgung der Patienten spürbar zu verbessern, sagte Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, am Mittwoch (19. Oktober) auf der Sachverständigen-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. "Nur Berufsoptimisten glauben an die behaupteten Versorgungsverbesserungen und an die Ausgabenneutralität des Gesetzes", fasste Deh die Kritik zusammen.

So moniert Deh, dass nach dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 17/6906) und den zahlreichen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen nicht die Versicherten und Patienten von den Neuregelungen profitieren, sondern vorrangig die Ärzte. Deh: "Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Förderung der Landärzte lediglich ein Vorwand ist, um ein buntes Wunschkonzert nach Noten der Ärztelobby zur Aufführung zu bringen.“

In der Oktober-Ausgabe des ams-Politik erläutert der AOK-Vorstand die wichtigsten Kritikpunkte und macht Lösungsvorschläge, mit denen die Versorgung tatsächlich verbessert werden könnte. So hätte die geplante spezialärztliche Versorgung die Chance eröffnet, im Bereich der Behandlung von seltenen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen die Grenzen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich patientenorientiert zu öffnen. Doch dies werde bereits von den Ländern blockiert.

Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes
zur Sachverständigen-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 19.10.11

 

Weitere Infos zur Sachverständigen-Anhörung