Rosenthaler Gespräche
"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung
Referentenentwurf für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
(21.01.12) Ab 2013 sollen Demenzkranke höhere Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten. Das sieht der Referentenentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz - PNG) vor. Dafür soll der Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent steigen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums reichen die Gelder bis Anfang 2015. Der AOK-Bundesverband setzt sich dafür ein, dass die Leistungsverbesserungen für Demenzkranke schnell umgesetzt werden. "Es gibt keinen Grund, damit bis zum 1. Januar 2013 zu warten", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann.
Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen im Pflege-Neuausrichtungsgesetz:
Zusätzliches Geld in der Pflegestufe 0
Die geplanten Leistungsverbesserungen würden rund 500.000 Menschen zugute kommen, heiß es im Referentenentwurf, davon etwa 40.000 Demenzkranken, die keiner der drei Pflegstufen zugeordnet sind (Pflegestufe 0). Diese Menschen sollen zusätzlich zu dem bereits gezahlten Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise 200 Euro im Monat (erhöhter Bedarf) künftig auch Geld- oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Das Pflegegeld für diejenigen, die von Angehörigen gepflegt werden, soll 120 Euro betragen. Ambulante Dienste sollen bis zu 225 Euro im Monat für die Betreuung bekommen.
Höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II
Demenzpatienten in den Pflegstufen I und II profitieren ebenfalls: Für Betroffene in der Pflegestufe I, die zu Hause von ambulanten Pflegediensten betreut werden, werden Pflegekassen künftig bis zu 665 Euro zur Verfügung stellen. In der Pflegestufe II wird der Betrag den Plänen zufolge auf 1.250 Euro steigen. Auch das Pflegegeld, das gezahlt wird, wenn Angehörige die Betreuung übernehmen, wird aufgestockt. In der Pflegestufe I soll es auf 305 Euro angehoben werden, in der Pflegestufe II auf 525 Euro. Für pflegebedürftige Demenzkranke in der Pflegestufe III ist dagegen keine Aufstockung geplant.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Die verbesserten Leistungen für Demenzkranke sind laut Entwurf nur eine Übergangslösung auf dem Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. In einem gesonderten Gesetzt will die Regierung dafür rechtliche Voraussetzungen schaffen. Daran arbeite der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte Expertenbeirat, heißt es in dem Referentenentwurf. Seine Aufgabe sei es, Empfehlungen zur Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des entsprechenden Begutachtungsinstruments zu formulieren und einen Zeitplan der Einführung zu erarbeiten.
Mehr Entlastung für pflegende Angehörige
Der Entwurf sieht auch Maßnahmen vor, die pflegende Angehörige entlasten sollen. So soll es den Angehörigen ermöglicht werden, eine Auszeit zu nehmen, indem das Pflegegeld auch während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Hälfte weiter gezahlt wird. Auch der Zugang zur Rehabilitation soll für pflegende Angehörige einfacher werden. So können sie beispielsweise solche Reha-Einrichtungen wählen, die gleichzeitig die Betreuung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder übernehmen.
Förderung der Wohngruppen
Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen, erhalten künftig einen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich. Mit 2.500 Euro pro Person will die Bundesregierung zudem die Gründung solcher Gruppen fördern. Der Gesamtbetrag für eine Wohngemeinschaft ist auf 10.000 Euro begrenzt.
Bessere ärztliche Versorgung in Pflegeheimen
Medizinische Versorgung in Pflegeheimen soll ebenfalls gefördert werden. So werden die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu verpflichtet, Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Pflegeheimen zu vermitteln. Um für Ärzte und Zahnärzte Anreize zu schaffen, an solchen Verträge teilzunehmen, sieht der Gesetzgeber Zuschüsse vor, die Mediziner für die Hausbesuche in Heimen erhalten sollen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen ihrerseits dazu verpflichtet werden, darüber zu informieren, wie sie die medizinische Versorgung ihrer Bewohner sicherstellen. Diese Informationen werden dann in den sogenannten Transparenzberichten veröffentlicht.
Eine Fachanhörung zum Referentenentwurf ist am 13. Februar 2012 im Bundesgesundheitsministerium angesetzt.
Weitere Infos zur Pflegeversicherung
Referentenentwurf zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz
(Stand 20.01.12)





