Rosenthaler Gespräche
"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung
So funktioniert der Beitragseinzug
Die Krankenkassen nehmen den Einzug der Beiträge für alle Sozialversicherungszweige seit Jahrzehnten effizient, kompetent und günstig wahr. Das eingezogene Beitragsvolumen umfasst rund 450 Milliarden Euro. Das heißt, die Krankenkassen bewegen Monat für Monat 37,5 Milliarden Euro. Und dies sehr effizient: Die Kosten für den Einzug belaufen sich auf lediglich 0,3 Prozent. Die Fehlerquote liegt mit weniger als ein Prozent äußerst niedrig.
Rund drei Millionen Arbeitgeber, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit sowie weitere zahlreiche Einrichtungen zahlen und melden für rund 23 Millionen pflichtversicherte Arbeitnehmer, rund 17 Millionen Rentner, vier Millionen Arbeitslose sowie für sonstige Personen (z.B. behinderte Menschen, Rehabilitanten usw.) monatlich die Beiträge zur Sozialversicherung. Auch jede Änderung im Erwerbs- und Versichertenstatus, jeder Arbeitgeber- und jeder Kassenwechsel werden gemeldet. Die gut 200 Krankenkassen verarbeiten jährlich rund 60 Millionen dieser Meldungen.
Zusätzlich berechnen und erheben die Krankenkassen für rund fünf Millionen freiwillig Versicherte, etwa 500.000 Studierende und weitere Selbstzahler einkommensbezogene Beiträge. Hierzu gehören auch das regelmäßige Überprüfen der Einkommensverhältnisse und die entsprechenden Beitragseinstufungen.
Vollautomatisierte Verfahren
Die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht, das Verarbeiten der Beitragsnachweise und aller Meldungen sowie die damit verbundene Betreuung und Beratung der Arbeitgeber und Versicherten sind seit jeher integrierte Elemente der organisatorischen Ablaufstruktur der Krankenkassen. Für dieses Massendatengeschäft wurden mit hohem Investitionsaufwand vollautomatisierte Datenaustauschverfahren, Umsetzungshilfen für die Arbeitgeber und datentechnische Erleichterungen für alle Beteiligten aufgebaut.
25.000 spezialisierte Beschäftigte garantieren Tag für Tag einen reibungslosen Ablauf dieser komplexen Prozesse, damit den Versicherten Leistungen gewährt werden können und die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um Rechnungen der Leistungserbringer pünktlich begleichen zu können. Auch für die anderen Sozialversicherungsträger werden die zum Beispiel zur pünktlichen Rentenzahlung erforderlichen Mittel zeitnah zur Verfügung gestellt; ihre Liquidität bleibt gewahrt.
Die Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren Neuerungen eingeführt, die den Arbeitgebern die Arbeit bei der Beitragsabrechnung erleichterten. Meldungen und Beitragsnachweise können zum Beispiel seit längerem im Datenübermittlungsverfahren abgegeben oder online erstellt werden. Durch für die Arbeitgeber kostenfreie Softwareprodukte leisten die Krankenkassen umfangreiche Unterstützung bei der Entgeltabrechnung. Die Informationsangebote im Internet wurden ausgebaut. Seit 2004 nehmen grundsätzlich alle Datenannahmestellen der GKV die Meldungen zur Sozialversicherung für alle Krankenkassen und Kassenarten an und leiten sie an die zuständigen Datenannahmestellen weiter.
Weitere erhebliche Entbürokratisierungen wurden durch das seit dem 1. Januar 2006 eingeführte vollautomatisierte Melde- und Beitragsnachweisverfahren erreicht: Im Massendatengeschäft führt die Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen per maschineller Datenübertragung zu Vereinfachungen und damit auf Dauer zu Einsparungen für alle Beteiligten.





