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Rosenthaler Gespräche

"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung

 

Gesundheitsfonds

Mit dem Modell des Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 2009 an neu organisiert. Das sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vor. Die Politik setzt dann einen einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen fest.

Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in einen zentralen Topf, den Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten alle Kassen Pauschalbeträge für jeden Versicherten. Bisher entscheiden die Krankenkassen individuell über die Höhe ihres Beitragssatzes.

Bei der Höhe der Pauschale sollen gemäß der Gesundheitsreform aber auch die Versichertenstrukturen der jeweiligen Kassen berücksichtigt werden. Dazu wird der bisherige Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen zu einem morbiditätsorientierten Ausgleich erweitert werden, der dann den Krankheitszustand der Versicherten berücksichtigt. Dazu werden maximal 80 schwerwiegende Erkrankungen berücksichtigt.

Sind die Kosten einer Kasse - vor allem für die medizinische Behandlung - höher als die Pauschalen aus dem Fonds, soll die Kasse von ihren Versicherten einen zusätzlichen Beitrag verlangen können. Dieser Zusatzbeitrag wird entweder einkommensabhängig oder pauschal erhoben.

In der Gesundheitsreform ist vorgesehen, dass die Ausgaben der Kassen zu mindestens 95 Prozent aus dem Fonds gedeckt werden. Der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen von ihren Mitgliedern erheben dürfen, soll nicht mehr als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Bis zu einer Zusatzprämie von maximal acht Euro entfällt aber diese Überforderungsregelung.

Die Krankenkassen haben im Vorfeld der Gesundheitsreform vor einem Systemwechsel, zu viel staatlichem Einfluss und überflüssiger Bürokratie durch einen Gesundheitsfonds gewarnt. Denn künftig entscheidet der Staat per Verordnung über die Höhe eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Krankenkassen. Gleichzeitig bestimmt er über den größten Teil der Leistungen. Die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden erheblich eingeschränkt.

 

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