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Rosenthaler Gespräche

"Gesunde Wahl?" hieß das Thema der ersten "Rosenthaler Gespräche" am 1. Juli 2009 im AOK-Bundesverband in Berlin. Die Diskussion war der Auftakt des neuen "Forums der Selbstverwaltung". Zur Veranstaltung

 

Kassenärztliche / Kassenzahnärztliche Vereinigung (KV/KZV)

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre stimmberechtigten Mitglieder sind alle im räumlichen Geltungsbezirk praktizierenden, zugelassenen Vertrags(zahn)ärzte. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 wurden die KVen und KZVen professionalisiert und ihre bisher ehrenamtlichen Vorstände durch einen hauptamtlichen Vorstand ersetzt sowie die Vertreterversammlung verkleinert. Zudem mussten KVen und KZVen in einem Bundesland zusammengelegt werden, sofern sie weniger als 10.000 bzw. 5.000 Mitglieder haben. Die jeweils 17 KVen und KZVen sind u.a. zuständig für

  • die Wahrnehmung der Rechte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen,
  • die Einhaltung des Sicherstellungsauftrags einschließlich des Notdienstes und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Versorgung gegebenenfalls mit Disziplinarverfahren,
  • den Abschluss der Gesamtverträge bzw. Verträge zu Modellvorhaben und Strukturverträge auf Landesebene und Verteilung der Gesamtvergütung,
  • die Prüfung der vertragsärztlichen Abrechnungen.

Die KVen und KZVen bilden jeweils auf Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Diese sind die politischen Interessenvertretungen. Sie sind zugleich für die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten verantwortlich. Ihre gesetzlichen Aufgaben umfassen insbesondere

  • die Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung,
  • den Abschluss der Bundesmantelverträge,
  • die Vereinbarung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs,
  • die Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss,
  • die Mitarbeit an Aufgaben der Qualitätssicherung,
  • die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen,
  • die Führung des Arzt- sowie Zahnarztregisters auf Bundesebene.

KBV und KZBV unterliegen als Körperschaften des öffentlichen Rechts der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.

 

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