Rosenthaler Gespräche
"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung
Kostenerstattung
Die Kostenerstattung ist ein Strukturprinzip der privaten Krankenversicherung (PKV). Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Versicherte im Rahmen der Kostenerstattung grundsätzlich alle Kosten für Krankenbehandlungen zunächst selber finanzieren. Die PKV erstattet die Kosten je nach Versicherungsbedingungen nach Vorlage der Rechnung voll oder teilweise. In der GKV muss die Kostenerstattung als Ausnahme vom Sachleistungsprinzip gesetzlich gestattet sein. Hier hat das GKV-Modernisierungsgesetz substanzielle Änderungen gebracht: So können seit dem 1. Januar 2004 alle gesetzlich Versicherten anstelle von Sach- und Dienstleistungen die Kostenerstattung wählen. Sie sind an diese Wahl mindestens ein Jahr gebunden. Die Kosten werden nur bis zu dem Betrag erstattet, der bei entsprechender Sachleistung angefallen wäre, abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen und einem Abschlag für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Verwaltungskosten.





