Krankenkassen
Während in der privaten Krankenversicherung privatrechtliche Unternehmen den Versicherungsschutz gewähren, wird die gesetzliche Krankenversicherung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Krankenkassen, durchgeführt. Sie verteilen sich auf sieben Kassenarten: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen, Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen, die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft.
Die Krankenkassen sind als Körperschaften mit Selbstverwaltung finanziell und organisatorisch unabhängig, stehen aber unter der Aufsicht der Länder bzw. des Bundes. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 wurden die Organisation und Ausrichtung der Krankenkassen in weiten Teilen reformiert:
- Das Recht auf freie Kassenwahl der Versicherten eröffnete den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.
- Der kassenartenübergreifende Risikostrukturausgleich wurde eingeführt.
- Die Selbstverwaltungsstrukturen der Krankenkassen wurden durch einen hauptamtlichen Vorstand und einen ehrenamtlichen Verwaltungsrat neu organisiert.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 legen ab 2009 nicht mehr die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen den jeweiligen Beitragssatz fest. Vielmehr bestimmt die Bundesregierung mit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Kassen.
