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Rosenthaler Gespräche

"Qualität sucht Hausarzt - Wege guter hausärztlicher Versorgung" - unter diesem Thema standen die "Rosenthaler Gespräche" am 25. Mai 2011 im AOK-Bundesverband in Berlin. Zur Veranstaltung

 

Private Krankenversicherung (PKV)

In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Krankenversicherungsschutz durch private Unternehmen angeboten. Versicherungsberechtigt sind alle Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen; Pflichtversicherte der GKV können ergänzenden Versicherungsschutz über Zusatzversicherungen der PKV erwerben.

Der Versicherungsschutz ist nicht gesetzlich nach Art und Umfang geregelt, sondern richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und nach der Maßgabe der vereinbarten Tarife; er wird zwischen den Parteien ausgehandelt. Der ambulante und stationäre Schutz werden durch die Krankheitskostenvollversicherung gedeckt, zusätzlich kann eine Krankheitskostenzusatzversicherung, z.B. Kranken- bzw. Krankenhaustagegeldversicherung, vereinbart werden.

Die Leistungen werden in der PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, so dass Versicherte zunächst in finanzielle Vorleistung treten. Das Leistungsangebot der PKV untersteht seit Mai 2002 der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht. Sie ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Die Höhe des Beitrags wird risikoäquivalent zu den individuellen Risikofaktoren Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen erhoben. Für Vorerkrankungen besteht zumeist kein Versicherungsschutz. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie die GKV kennt die PKV nicht. Ein Kassenwechsel innerhalb der PKV ist zwar rechtlich möglich, war allerdings bis Ende 2008 aufgrund der kassengebundenen Altersrückstellungen de facto ausgeschlossen.

 

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