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Arzneimittelvertrag

 

AOK europaweiter Vorreiter bei Arznei-Rabattverträgen

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ermöglicht es den Krankenkassen, mit einem Arzneimittelhersteller Verträge über Preisnachlässe für Medikamente zu schließen. Seit 1. April 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes entsprechende Rabattverträge einer Krankenkasse beachten.

Die AOK ist in Deutschland und auf europäischer Ebene Vorreiter bei der Umsetzung der Arzneimittel-Rabattverträge. Seit 2007 hat die AOK-Gemeinschaft vier Ausschreibungsverfahren gestartet. Aktuell laufen die Verträge der dritten Ausschreibunsrunde (2009 bis 2011). Am 1. April 2010 treten weitere Verträge in Kraft, die bis Ende März 2012 laufen. In Vorbereitung ist die Ausschreibung der Versorgungsverträge für weitere 13 Wirkstoffe. Sie sollen im November 2010 in Kraft treten und ebenfalls über zwei Jahre laufen.

Die Rabattverträge mit Arzneimittel-Herstellern sorgen dafür, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Medikamenten bezahlbar bleibt. Dank der Rabattverträge kann die AOK-Gemeinschaft Medikamente für ihre Versicherten um einen dreistelligen Millionenbetrag günstiger einkaufen.

 

Mehr Informationen zu den AOK-Arzneimittel-Rabattverträgen

Versicherteninfos: Das ändert sich durch die Rabattverträge

Gemeinsame Information von AOK und Apothekern (auf Deutsch, Englisch, Russisch, Arabisch und Türkisch)

 

 

Statt Einzelverträgen Mehrkosten für die Versichertengemeinschaft

Reform der Krankenhausfinanzierung unzureichend

Mit der Reform der Krankenhausfinanzierung zum Jahresbeginn 2009 haben die Kliniken in Deutschland mehr Geld erhalten. Doch die Handlungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind in diesem Zuge nicht erweitert worden. Jürgen Malzahn, Leiter der Abteilung stationäre Versorgung und Rehabilitation im AOK-Bundesverband, vermisst wettbewerbliche Instrumente.

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