AOK europaweiter Vorreiter bei Arznei-Rabattverträgen
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ermöglicht es den Krankenkassen, mit einem Arzneimittelhersteller Verträge über Preisnachlässe für Medikamente zu schließen. Seit 1. April 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes entsprechende Rabattverträge einer Krankenkasse beachten.
Die AOK ist in Deutschland und auf europäischer Ebene Vorreiter bei der Umsetzung der Arzneimittel-Rabattverträge. Seit 2007 hat die AOK-Gemeinschaft vier Ausschreibungsverfahren gestartet. Aktuell laufen die Verträge der dritten Ausschreibunsrunde (2009 bis 2011). Am 1. April 2010 treten weitere Verträge in Kraft, die bis Ende März 2012 laufen. In Vorbereitung ist die Ausschreibung der Versorgungsverträge für weitere 13 Wirkstoffe. Sie sollen im November 2010 in Kraft treten und ebenfalls über zwei Jahre laufen.
Mehr Informationen zu den AOK-Arzneimittel-Rabattverträgen
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Reform der Krankenhausfinanzierung unzureichend
Mit der Reform der Krankenhausfinanzierung zum Jahresbeginn 2009 haben die Kliniken in Deutschland mehr Geld erhalten. Doch die Handlungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind in diesem Zuge nicht erweitert worden. Jürgen Malzahn, Leiter der Abteilung stationäre Versorgung und Rehabilitation im AOK-Bundesverband, vermisst wettbewerbliche Instrumente.






