AOK setzt weiter auf das Erfolgsmodell Arzneimittelrabattverträge
Die AOKs erheben auch 2013 keine Zusatzbeiträge. Das ist nicht zuletzt dank der Rabattverträge für Generika (Nachahmerpräparate) möglich. Durch die bundesweiten Verträge konnte die AOK-Gemeinschaft allein 2012 bis zu einer Milliarde Euro einsparen - ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ermöglicht es den Krankenkassen, mit einem Arzneimittelhersteller Verträge über Preisnachlässe für Medikamente zu schließen. Bisher sind das in erster Linie Nachahmerprodukte (Generika), die nach dem Auslaufen des Patentschutzes für Originalpräparate auf den Markt kommen. Seit Mitte 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes entsprechende Rabattverträge einer Krankenkasse beachten.
Die AOK ist in Deutschland und auf europäischer Ebene Vorreiter bei der Umsetzung der Arzneimittel-Rabattverträge. Seit 2007 hat die AOK-Gemeinschaft zehn Ausschreibungsverfahren gestartet. Die jüngste ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Aktuell laufen vier Vertragstranchen parallel. Sie umfassen insgesamt 220 Wirkstoffe. Die Verträge decken damit gut zwei Drittel des AOK-Generikamarktes ab.
Mehr Informationen zu den AOK-Arzneimittelrabattverträgen
Gute Kliniken besser bezahlen, andere gar nicht
AOK fordert Direktverträge mit Krankenhäusern bei planbaren Eingriffen
Den Krankenkassen muss es künftig möglich sein, Kliniken mit nachweislich schlechter Qualität nicht mehr zu bezahlen. Das fordert der AOK-Bundesverband als Konsequenz aus den Erkenntnissen des Krankenhaus-Reports 2013. Demnach zeigen bestimmte stationäre Behandlungen in den vergangenen Jahren enorme Steigerungsraten, ohne dass sich diese medizinisch begründen lassen.
