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Jeder Versicherte kann sich impfen lassen

Finanzierung der Schweinegrippe-Impfung steht

Jürgen Graalmann Graalmann, Jürgen 11/08 - m

Jürgen Graalmann ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

17.08.09 (ams). Bisher ist der Verlauf der neuen Influenza A H1N1 09 - besser bekannt als Schweinegrippe - in Europa harmloser als die jährliche saisonale Grippe. Dennoch bereiten sich Bund und Länder auf eine groß angelegte Impfaktion im Herbst vor. 50 Millionen Impfdosen haben die Länder bereits bestellt. Die reichen für 25 Millionen Menschen. Die strittige Frage der Finanzierung haben Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen in einem Gespräch geklärt. "Jeder gesetzlich Versicherte, der sich impfen lassen möchte, kann auch geimpft werden", fasst Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, das Ergebnis des Treffens zusammen. Für Organisation und Durchführung seien die Länder zuständig. Details der Impfaktion wird jetzt die Bundesregierung per Verordnung festlegen.

Die gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium haben sich gemeinsam auf eine Finanzierungsregelung für die größte Impfaktion seit mehr als 40 Jahren verständigt. Die Kassen werden die Kosten für maximal 50 Prozent der gesetzlich Versicherten tragen. Das sind rund 35 Millionen Menschen. Lassen sich mehr Versicherte impfen, werden diese Kosten aus Steuergeldern bezahlt. Damit steht eine wichtige Voraussetzung für die Rechtsverordnung, die das Bundeskabinett am 19. August verabschieden will und die Organisation der Impfung regeln soll.

 

Schnelle Umsetzung auf Landesebene wichtig

"Die AOK setzt sich dafür ein, dass die Impfvereinbarungen auf Landesebene schnell umgesetzt werden und die Impfungen starten können, sobald der Impfstoff verfügbar ist", betont Graalmann. Das wird nach jetzigem Kenntnisstand Ende September bis Anfang Oktober der Fall sein. Die Impfung wird, so soll es in der Rechtsverordnung geregelt werden, in mehreren Wellen erfolgen. An erster Stelle stehen Risikogruppen - etwa chronisch Kranke und auch Schwangere - sowie sogenannte Schlüsselpersonen aus dem medizinischen Bereich, der Feuerwehr, Polizei und weiterer Bereiche, die gebraucht werden, um die öffentliche Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Die Impfungen sollen vorzugsweise über den Öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgen - also über Gesundheitsämter. Bis Ende August hat die Bundesregierung außerdem die Option, über die 50 Millionen Impfdosen hinaus weitere Impfstoffe zu bestellen.

Die Vereinbarung zwischen Kassen und Gesundheitsministerium sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in diesem Jahr die Kosten für maximal 30 Prozent der Versicherten übernimmt. Das entspricht rund 600 Millionen Euro. 2010 kommen die Kosten für weitere 20 Prozent oder 400 Millionen Euro hinzu. Dazu will die Bundesregierung in ihrer Rechtsverordnung auch die Kosten pro Impfung festlegen.

"Für Organisation und Durchführung der Impfung sind die Länder zuständig", erläutert Graalmann. So ist geplant, dass die Gelder der Kassen auf Landesebene in einen Fonds fließen, aus dem die Impfungen bezahlt werden. Ist der Fonds aufgebraucht, springt der Bund mit Steuergeldern ein. Damit soll gewährleistet werden, dass die Kassen mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds auskommen können. Denn die Kosten für die Impfaktion wegen der Schweinegrippe waren in der Kalkulation der GKV-Ausgaben vom Herbst vergangenen Jahres nicht enthalten.

 

Regelung im Sinne der Versicherten

Für den AOK-Vorstandsvize ist die Vereinbarung der Kassen mit dem Bundesgesundheitsministerium "gut für die Versicherten", da allen die Möglichkeit zur Impfung gegeben werde. "Die AOK ist sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung bewusst", so Graalmann.

Zuvor hatten bereits Krankenkassen und Kassenärzte einvernehmlich die Frage des sogenannten PCR-Tests geregelt. Beide Seiten sind der Ansicht, dass der Test nur bei besonderen Risikogruppen und bei Vorliegen des Testergebnisses innerhalb von 48 Stunden nach Symptombeginn Auswirkungen auf die Behandlung hat. Denn innerhalb dieses Zeitraums muss eine Therapie begonnen werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt deshalb Ländern mit bereits vielen nachgewiesenen Infektionen, auf den Test zu verzichten. Mit mehr als 10.000 Grippefällen gehört Deutschland dazu.

So haben sich jetzt Kassen und Kassenärzte im Bewertungsausschuss auf eine Kostenregelung verständigt. Der Schnelltest wird künftig nur noch in Ausnahmefällen benutzt, da die jüngsten Erfahrungen gezeigt haben, dass dieser Test nur unzuverlässige Ergebnisse liefert. Nur bei vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen - hierzu zählen Säuglinge unter sechs Monaten oder Patienten mit schwachem Immunsystem - wird künftig noch der PCR-Test vorgenommen. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden vorliegt und der Arzt rechtzeitig mit einer Medikamententherapie beginnen kann. Das Honorar von 23,10 Euro pro Test finanzieren die Kassen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung.

Aktuelle Infos zur Schweinegrippe auf der Website des Robert-Koch-Instituts

 

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