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Graalmann für deutliches Nachbessern beim Patientenschutz

Entwurf für ein Patientenrechtegesetz

17.01.12 (ams). Bei dem nun von den Bundesministerien für Gesundheit und für Justiz vorgelegten gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz sieht der AOK-Bundesverband deutlichen Nachbesserungsbedarf beim Patientenschutz. Als positives Element des Entwurfs hebt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, hervor, "dass die Hilfestellung der Krankenkassen für ihre Versicherten im Falle eines Behandlungsfehlers endlich für alle Krankenkassen verpflichtend sein soll". Insgesamt aber müsse der Entwurf nachgebessert werden. Einen deutlichen Fortschritt beim Patientenschutz bringe der Entwurf für das Gesetz, das Anfang 2013 in Kraft treten soll, noch nicht.

Graalmann: "Ein wirksamer Patientenschutz wird nicht dadurch erreicht, dass vor Extraleistungen wie beispielsweise sogenannten IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) schriftlich darauf hingewiesen wird, dass sie nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Richtig wäre eine Verpflichtung, darüber aufzuklären, dass diese nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, weil es sich um medizinisch nicht notwendige Leistungen handelt." Auch fehle in dem Entwurf die verpflichtende Vorgabe eines Patientenbriefes vor medizinischen Eingriffen, der über Chancen und Risiken verständlich informiert. "Die vorgesehenen Beweislast-Regelungen sind kein Fortschritt, sondern schreiben nur den aktuellen Stand der Rechtsprechung ins Gesetzbuch", so Graalmann.

Nach Informationen des Justizministeriums und des Gesundheitsministeriums sollen die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen ausdrücklich gesetzlich geregt werden. Nur bei groben Behandlungsfehlern sind demnach Erleichterungen für Patienten vorgesehen. Graalmann: "Anstatt sich weiter mühsam im Einzelfall um das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers streiten zu müssen, sollte eine Beweislastverteilung für alle Fälle erfolgen. Die Patienten müssten dann zwar weiterhin aufzeigen, dass sie einen Behandlungsfehler erlitten haben und ein Schaden eingetreten ist. Für den Nachweis jedoch, dass die fehlerhaften Behandlungsmaßnahmen nicht die Ursache des Schadens gewesen sind, ist der Arzt in die Pflicht zu nehmen."

Als positiv wertet es der Verbandschef, dass mit dem Referentenentwurf "nun auch Vorgaben für alle gesetzlichen Krankenkassen zur Einführung eines Behandlungsfehlermanagements verbindlich werden". Die AOK biete diese Dienstleistung bereits seit dem Jahr 2000 an, und seither hätten bereits mehr als 81.000 Mitglieder diese Dienste in Anspruch genommen.

Weitere Infos zum Thema Patientenrechte

Die Positionierung des AOK-Bundesverbandes


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