"Die AOK ist jetzt auf Wachstumskurs eingeschwenkt"
ams-Interview: Dr. Volker Hansen und Fritz Schösser
Dr. Volker Hansen ist alternierender Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes und vertritt die Arbeitgeber
(12.06.09) Eine positive Bilanz der ersten Monate im Jahr eins des Gesundheitsfonds zieht die Selbstverwaltung des AOK-Bundesverbandes. „Die AOK ist deutlich auf Wachstumskurs eingeschwenkt“, so die alternierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Volker Hansen und Fritz Schösser im Gespräch mit dem AOK-Mediendienst. Seit Jahresanfang verzeichne die Gesundheitskasse steigende Mitgliederzahlen. Denn angesichts des einheitlichen Beitragssatzes schaue der Verbraucher genauer darauf, was eine Kasse an Leistungen, Qualität und Service biete. „Gerade in diesen Punkten kann die AOK jetzt ihre Stärken zeigen“, so Schösser. Zugleich plädieren beide Aufsichtsratsvorsitzenden dafür, dass die Kassen weitergehende Handlungsspielräume erhalten. Die Politik müsse mehr Möglichkeiten für Verträge mit Ärzten und Kliniken eröffnen, so ihre Anforderungen an den neu zu wählenden Bundestag. Das Interview im Wortlaut:
Herr Schösser, Herr Dr. Hansen, seit Jahresanfang laufen die Finanzströme in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz zentral über den Gesundheitsfonds. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen hat sich verschärft. Wo steht die AOK nach den ersten knapp sechs Monaten?
Hansen: Die AOK ist deutlich auf Wachstumskurs eingeschwenkt. Die 15 AOKs verzeichnen erstmals seit Jahren einen Mitgliederzuwachs. Und wir rechnen in diesem Jahr mit einem ausgeglichenen Finanzergebnis. Denn durch den Gesundheitsfonds und den krankheitsorientierten Finanzausgleich, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, gelten endlich nahezu gleiche Rahmenbedingungen für alle Kassen. Damit sind im Wettbewerb nicht mehr die Kassen im Nachteil, die viele Kranke und zugleich viele Geringverdiener unter ihren Versicherten haben.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Fritz Schösser vertritt die Versicherten.
Schösser: Auf einen solchen Wettbewerb um die beste Versorgung hat die AOK lange gewartet. Denn jetzt sind für die Versicherten inhaltliche Kriterien entscheidend. Wer ist führend bei der optimalen Versorgung der Patienten? Wie sieht die Qualität der Präventionsangebote für Kinder und Familien aus? Welche Angebote zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz gibt es? Wie gut und vor allem verbrauchernah ist der Service? Gerade in diesen Punkten kann die AOK nun ihre Stärken zeigen.
Die neuen Strukturen - Einheitsbeitrag und Morbiditätsorientierung - stoßen aber auch auf Kritik. Die Kassen hätten nun vor allem ein Interesse an kranken Versicherten. Bestätigt das positive Finanzergebnis der AOK im ersten Quartal nicht diesen Vorwurf?
Hansen: Wer diese Kritik äußert, hat die Funktionsweise von Fonds und Risikostrukturausgleich nicht verstanden. Einer Kasse werden nicht einfach die entstandenen Kosten für die Behandlung von Kranken erstattet. Die Kassen erhalten für Versicherte, die an einer von 80 schwerwiegenden Krankheiten leiden, aus dem Gesundheitsfonds Zuweisungen, die sich an den durchschnittlichen Behandlungskosten orientieren. Dabei profitieren die AOKs davon, dass sie seit dem Start des Kassenwettbewerbs 1996 auf ein möglichst effizientes Kostenmanagement angewiesen waren. Das zeigt auch das erste Quartal. Wir haben sozusagen einen Trainingsvorsprung gegenüber vielen anderen Kassen. Deshalb kommt die Hauptkritik ja auch von denen, die ihre früheren Wettbewerbsvorteile verloren haben. An deren Stelle würde ich ebenfalls – wider besseres Wissen – die neuen Rahmenbedingungen kritisieren.
Schösser: Man sollte das Ganze mehr aus dem Blickwinkel der Betroffenen betrachten: Jetzt fließt das Geld der Beitragszahler erheblich zielgenauer dorthin, wo es für die Versorgung er Kranken benötigt wird. Genau das ist die Aufgabe einer solidarischen Krankenversicherung.
Der Gesundheitsfonds ist nur ein Teil, wenn auch das Herzstück, der Gesundheitsreform 2007, des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes. Zu den weiteren Reformelementen gehören die Gründung eines GKV-Spitzenverbandes für alle Krankenkassen und die Abschaffung der früheren Spitzenverbände. Wo findet sich nun der AOK-Bundesverband wieder? Als Konkurrent zum GKV-Spitzenverband?
Schösser: Nein, als Konkurrent keinesfalls. Die AOK-Gemeinschaft hatte das Glück, eine Diskussion über ihre künftige Ausgestaltung bereits begonnen zu haben, bevor der Gesetzgeber die Gesundheitsreform beschlossen hatte. Wir konnten daher rasch reagieren und das AOK-System personell wie organisatorisch neu aufstellen. Der AOK-Bundesverband ist der Interessenvertreter der 15 AOKs gegenüber der Bundespolitik, dem GKV-Spitzenverband und den Vertragspartnern auf Bundesebene. Da der GKV-Spitzenverband für alle gemeinsamen und einheitlichen Vertragsbereiche zuständig ist und damit nicht für Wettbewerbsbereiche, kann es gar keine Konkurrenzsituation geben.
Hansen: Das stimmt. Der AOK-Bundesverband ist als Gesprächspartner sogar gefragter als zuvor. Das wird zum einen daran liegen, dass die AOK-Gemeinschaft sich rasch und geschlossen auf die neuen Rahmenbedingungen der Gesundheitsfonds-Welt umgestellt hat. Zum anderen wird auch mitspielen, dass im AOK-System immer Arbeitgeber und Versicherte über die Selbstverwaltung mit im Boot sind. Getroffene Entscheidungen haben damit eine sehr große Basis. Davon profitieren auch andere, was wiederum mit der Größe der AOK-Gemeinschaft zu tun hat.
Wobei die Zahl der AOKs ja eher sinkt.
Schösser: Richtig. Ab 2010 werden es voraussichtlich noch 14 AOKs sein, da sich die AOK Berlin und die AOK Brandenburg zusammenschließen wollen. Wir brauchen optimale Einheiten, um unter Wettbewerbsbedingungen bestehen zu können. Und manchmal ist es sogar angebracht, bundesweit einheitlich als AOK-Gemeinschaft mit ihren 24 Millionen Versicherten anzutreten, wie das bei den seit 1. Juni laufenden Rabattverträgen für 63 Arzneimittel-Wirkstoffe der Fall ist. Solche Verträge sind nur möglich, wenn man den Vertragspartner ein entsprechendes Marktpotenzial bietet. Im Arzneimittel-Bereich sind wir damit auf dem richtigen Weg. In anderen Bereichen fehlt es hingegen noch an Möglichkeiten.
Beispiel?
Hansen: Nehmen Sie die ambulante Versorgung. Da wurden mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erste Instrumente zu Einzelverträgen geschaffen, die auch etwa von der AOK Baden-Württemberg mit dem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung genutzt wurden. Mit dem nächsten Gesetz, der Organisationsreform zum Jahresanfang 2009, ging es wieder einen Schritt zurück: Hausarztverträge ja, aber nur noch mit ganz wenigen Vertragspartnern, die solche Verträge sogar einfordern dürfen. Das hat mit Wettbewerb nichts mehr zu tun. Da hat eine Kasse keinen Verhandlungsspielraum. Solche Vorgaben müssen wieder weg. In der stationären Versorgung brauchen wir ebenfalls mehr Möglichkeiten, damit die Kassen die Bedingungen für planbare Behandlungen mit den Krankenhäusern vertraglich gestalten können. Oder, allgemeiner formuliert: Künftig sollten ein Arzt oder ein Krankenhaus nicht mehr allein aufgrund ihrer Zulassung gesetzlich Versicherte versorgen, sondern auf der Grundlage von Verträgen mit den Krankenkassen. Das ist eine unserer Anforderungen an die Gesundheitspolitik der nächsten Legislaturperiode.
Schösser: In diesen Verträgen werden dann aber nicht nur Preis und Menge der Leistungen vereinbart, sondern auch deren Qualität. Das betrifft die ambulante Versorgung genauso wie die stationäre. Die AOK hat entsprechende Instrumente erarbeitet. Für Krankenhäuser hat sie gemeinsam mit dem Klinik-Betreiber Helios die sogenannte Qualitätssicherung mit Routinedaten entwickelt. Damit ist es möglich, die Ergebnisqualität einer stationären Behandlung auch über die Entlassung eines Patienten aus dem Krankenhaus hinaus zu messen. Für die ambulante Versorgung wird die AOK Mitte Juni ebenfalls ein System der Qualitätssicherung vorstellen. Solche Qualitätssysteme werden wir künftig viel stärker als bisher in den Mittelpunkt von Verträgen mit Leistungserbringern stellen.
Hansen: Denn es ist nicht unbedingt nötig, bei planbaren Eingriffen alle Anbieter zu berücksichtigen. Nehmen Sie das Beispiel einer nicht zementierten Totalendoprothese am Hüftgelenk. Wenn Sie im Umkreis von 50 Kilometern um den Essener Hauptbahnhof nach den Krankenhäusern suchen, die diesen Eingriff anbieten, kommen Sie auf 105 Kliniken. Das ist ein Überangebot, aus dem wir mit Einzelverträgen für unsere Versicherten die qualitativ besten heraussuchen wollen. Ähnliches ist in Ballungsgebieten auch bei den niedergelassenen Ärzten möglich. Dann können wir denen, die entsprechende Qualitätskriterien erfüllen, auch andere Vergütungen bieten. In ländlichen Gebieten gibt es andere Rahmenbedingungen, die ebenfalls vertraglich gestaltet werden können.
Wie aber soll dann noch eine Notfallversorgung funktionieren?
Schösser: Wie bisher durch gemeinsame und einheitliche Verträge zwischen Kassen und Ärzten sowie Krankenhäusern. Es geht nämlich nicht darum, die Kollektivverträge durch Einzelverträge zu ersetzen, sondern zu ergänzen. Das ist derzeit noch nicht so möglich, wie es im Interesse der Versicherten ist. Dazu bedarf es in der nächsten Legislaturperiode weiterer gesetzlicher Änderungen.
In welche Richtung sollte die nächste Bundesregierung das Gesundheitswesen weiterentwickeln?
Hansen: Wir brauchen nicht in jeder Legislaturperiode eine vermeintliche oder tatsächliche Jahrhundertreform. Aber notwendig sind ständige Nachjustierungen an der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist auch positiv, weil damit auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert werden kann. Was aber wir, die Selbstverwaltung von Arbeitgebern und Versicherten, kritisch betrachten, ist der Trend zur Zentralisierung und zum stärkeren staatlichen Einfluss. Das schränkt die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung ein.
Schösser: Die Selbstverwaltung war in der Vergangenheit durchaus Garant dafür, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht von tagespolitischen Ereignissen abhängig war. Das war ein Vorteil für Versicherte und Arbeitgeber genauso wie für Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer. Die Politik regelt die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Selbstverwaltung gestaltet diesen Rahmen durch Verträge, Versorgungsmodelle, Prävention und Gesundheitsförderung aus. Dazu müssen die Rechte der Selbstverwaltung gestärkt werden.






