Gesetzliche Krankenversicherung braucht sichere Finanzbasis
ams-Interview: Dr. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
Dr. Herbert Reichelt ist Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
(12.06.09) Noch vor der Bundestagswahl erhofft sich der AOK-Bundesverband von den Parteien klare Aussagen darüber, wie sie die 2010 im Gesundheitsfonds drohende Finanzlücke von rund 7 Milliarden Euro schließen wollen. "Die Politik hat sich mit der Gesundheitsreform selbst die Aufgabe übertragen, den Beitragssatz festzulegen. Dadurch ist die Politik jetzt auch in der Pflicht, für eine ausreichende Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sorgen", sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Herbert Reichelt, im Gespräch mit dem AOK-Mediendienst. Er appelliert an die künftige Bundesregierung, mit einem Vorschaltgesetz die wichtigsten Weichenstellungen vorzunehmen, um dann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch eine grundlegende Finanzreform auf eine solide Basis zu stellen.
Die AOK-Gemeinschaft hat das erste Quartal mit einem deutlichen Plus von 583 Millionen Euro abgeschlossen. Mit welchem Ergebnis rechnen Sie im weiteren Jahresverlauf?
Reichelt: Das erste Quartal verlief in der Tat positiv. Allerdings darf man das Ergebnis nicht überbewerten, weil darin einige Sondereffekte enthalten sind. Hierzu gehört, dass viele Versicherte ihre Zuzahlungen für Medikamente oder die Praxisgebühr vorab bezahlt haben, um im weiteren Jahresverlauf von der Selbstbeteiligung befreit zu sein. Das sind allein schon etwa 135 Millionen Euro. Außerdem wird der Steuerzuschuss nicht mehr wie in den vergangenen Jahren in zwei Halbjahresraten, sondern monatlich ausgezahlt. Auch das verbessert das Ergebnis. Und die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sind zu Beginn des Jahres höher als die früheren Beitragseinnahmen, weil über den Fonds die saisonalen Schwankungen ausgeglichen werden. Deshalb rechnen wir für 2009 mit einem insgesamt ausgeglichenen Ergebnis. 2010 jedoch wird sich die Wirtschaftskrise nach allen Prognosen noch stärker als derzeit auf die GKV auswirken.
Mit was rechnen Sie?
Reichelt: Wir gehen derzeit davon aus, dass der Gesundheitsfonds 2010 eine Finanzierungslücke von rund sieben Milliarden Euro aufweist.
Wie kommen Sie auf diese Summe?
Reichelt: In diesem Jahr wird der Gesundheitsfonds über Beiträge und Steuerzuschüsse nach aktuellen Angaben des Schätzerkreises 163,9 Milliarden Euro einnehmen. Ursprünglich angesetzt waren 166,8 Milliarden Euro. Die Differenz deckt der Bund über ein Darlehen. 2010 werden sich die Einnahmen kaum erhöhen, allenfalls um die 1,5 Milliarden Euro, um die der Bundeszuschuss steigen soll. Die Beitragseinnahmen werden, wenn überhaupt, nur geringfügig steigen. Demgegenüber steigen die Ausgaben um rund sechs Milliarden Euro.
Kann da der Bund nicht erneut mit einem Darlehen einspringen?
Reichelt: Nein. Dem Gesetz zufolge darf der Bund nur dann mit einem Darlehen aushelfen, wenn die Einnahmen des Gesundheitsfonds unter der Prognose des Schätzerkreises liegen. Das ist in diesem Jahr wegen der Wirtschaftskrise der Fall. Deshalb kommt der Bund mit einem Darlehen von 2,9 Milliarden Euro dafür auf, das die Kassen im Jahr 2011 zurückzahlen müssen. Steigen die Ausgaben überproportional, so ist ein Ausgleich über Darlehen nicht vorgesehen.
Welche Lösung bleibt für 2010? Werden dann die ersten Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen?
Reichelt: Der Zusatzbeitrag war von der Politik als Preissignal für Unwirtschaftlichkeit eingeführt worden. Nun wird aber niemand bestreiten, dass die Finanzlücke im Gesundheitsfonds aufgrund der Wirtschaftskrise entstanden ist. Wir erwarten daher von den Parteien klare Aussagen darüber, wie sie die 2010 im Gesundheitsfonds drohende Finanzlücke von rund sieben Milliarden Euro schließen wollen. Sollen dafür die Versicherten über Zusatzbeiträge aufkommen? Oder soll der Steuerzuschuss erhöht werden? Die Politik hat sich mit der Gesundheitsreform selbst die Aufgabe übertragen, den Beitragssatz festzulegen. Darum ist die Politik jetzt auch in der Pflicht, für eine ausreichende Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sorgen. Die Parteien sollten den Wählern erklären, wie sie das machen wollen. Die nächste Bundesregierung ist dann gefordert, mit einem Vorschaltgesetz noch in diesem Jahr die Weichen dafür zu stellen, dass die Finanzierung der GKV gesichert bleibt. Die AOK spricht sich dafür aus, die krisenbedingten Einnahmeausfälle mit Steuergeldern zu kompensieren.
Damit reihen Sie sich in die Riege derjenigen ein, die in der Wirtschaftskrise sofort nach Hilfe des Staates rufen. Ist nicht erst einmal die AOK selbst gefordert?
Reichelt: Ihr indirekter Vorwurf wäre berechtigt, wenn die AOK in den vergangenen Monaten untätig gewesen wäre. Aber das Gegenteil ist der Fall. Die AOK-Gemeinschaft hat Anfang Juni die größte Rabattrunde für Arzneimittel gestartet, die zu großen Einsparungen führen wird. Sie geht im ambulanten Bereich mit Versorgungsverträgen erfolgreich neue Wege mit dem Ziel, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen zu verbessern. Wir sind also längst auf dem richtigen Kurs. Deshalb appellieren wir an die Politik, Finanzhürden aufgrund der Wirtschaftskrise mit einem Vorschaltgesetz aus dem Weg zu räumen.
Was soll dieses Vorschaltgesetz umfassen?
Reichelt: Erstens treten wir dafür ein, dass aus dem Darlehen des Bundes von 2,9 Milliarden Euro in diesem Jahr ein fester Steuerzuschuss wird. Wenn das Darlehen 2011 zurückgezahlt werden muss, kommen diese 2,9 Milliarden Euro auf ohnehin steigende Ausgaben obendrauf. Dann dürfte die Finanzierungslücke wahrscheinlich die Zehn-Milliarden-Euro-Grenze überschreiten. Eine solche Finanzlast kann die gesetzliche Krankenversicherung nicht allein bewältigen. Damit ist sie schlicht überfordert. Zweitens plädieren wir dafür, die derzeitige Koppelung von Zusatzbeiträgen und Härtefallregelung zu beenden.
Wie aber soll dann eine finanzielle Überforderung der Versicherten verhindert werden? Oder wollen Sie auf eine soziale Abfederung verzichten?
Reichelt: Nein, darauf wollen wir nicht verzichten. Aber dieses Ziel lässt sich viel einfacher erreichen. Dazu müssten mit dem Vorschaltgesetz ausschließlich prozentuale und damit am Einkommen orientierte Zusatzbeiträge verpflichtend werden. Zudem wäre es auf diese Weise möglich, einen Zusatzbeitrag genauso zu erheben wie seit Mitte 2005 den Sonderbeitrag der GKV-Mitglieder von 0,9 Prozent. Die Kassen benötigten nicht einmal mehr die Versichertenkonten, die sie bei festen Zusatzbeiträgen einrichten müssten. Der dritte Punkt, der nach unserer Ansicht in einem Vorschaltgesetz geregelt werden sollte, betrifft die Hausarztverträge. Die gesetzliche Verpflichtung für die Kassen, solche Verträge mit bestimmten Arztgruppen abzuschließen, muss gestrichen werden. Vertragszwang und Wettbewerb widersprechen sich. Hier brauchen wir wieder mehr Freiheiten und Gestaltungsspielraum.
Der Begriff Vorschaltgesetz besagt, dass Weiteres folgen soll. Was erwarten Sie in der Gesundheitspolitik von der nächsten Bundesregierung?
Reichelt: In der nächsten Legislaturperiode wird sich der Bundestag vor allem mit der Frage einer langfristigen Sicherung der Finanzierungsbasis beschäftigen müssen. Dieses Thema hatten die jetzigen Koalitionspartner wegen ihrer unterschiedlichen Auffassungen ausgeklammert. Außerdem plädiert die AOK in ihren Positionen zur Gesundheitspolitik dafür, die Wettbewerbsmöglichkeiten auszubauen. Das betrifft die ambulante ebenso wie die stationäre Versorgung. Wir wollen eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und wirtschaftliche Versorgung unserer Versicherten erreichen. Dazu brauchen wir vom Gesetzgeber mehr Freiheiten für eine Kombination aus den derzeit vorherrschenden Kollektivverträgen und aus Einzelverträgen. Wir wollen mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern Verträge abschließen, in denen Qualität, Preis und Leistungsmenge vereinbart werden. In der Arzneimittelversorgung sind wir mit den Rabattverträgen schon auf dem richtigen Weg. Und wir wollen auf diese Weise die bisher noch strenge Trennung zwischen der ambulanten Behandlung und dem Krankenhausbereich überwinden.
Wie wollen Sie in solchen Verträgen Qualität regeln?
Reichelt: Die AOK hat bereits gemeinsam mit dem Klinikbetreiber Helios in einem Projekt aufgezeigt, dass die Qualität zahlreicher stationärer Behandlungen auch über die Krankenhaus-Entlassung des Patienten hinaus auf Basis vorhandener Daten gemessen werden kann. Diese Instrumente können wir beispielsweise nutzen, um bei planbaren Behandlungen Einzelverträge mit Kliniken zu schließen. In der ambulanten Versorgung werden wir in Kürze ebenfalls solche Qualitätsindikatoren vorstellen. Wir müssen dahin kommen, die Qualität der Versorgung in den Mittelpunkt zu stellen. Denn davon profitieren die Versicherten. Nur darum darf es gehen.






