"Gelungenes sichern, Herausforderungen anpacken"
AOK-Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl
(12.06.09) Am 27. September wird der nächste Bundestag gewählt. Unabhängig davon, welche Parteienkonstellation die nächste Bundesregierung stellen wird, ist schon jetzt absehbar: Die Gesundheitspolitik wird erneut einen hohen Stellenwert einnehmen. Deshalb haben die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes Ende Mai die "Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2009" beschlossen. Darin werden weitere Reformanstrengungen angemahnt, um Qualität und Effizienz der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Pflegeversicherung weiter zu steigern.
"Gelungenes sichern, Herausforderungen anpacken" – unter diesem Titel bewertet die AOK die Reformen der ablaufenden Legislaturperiode und die künftigen Anforderungen. Wesentliche Säulen der GKV seien Solidarität, Sachleistung und Selbstverwaltung. Diese "sichern seit vielen Jahrzehnten erfolgreich den hohen Standard der deutschen Gesundheitsversorgung. Sie bewähren sich gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten, da die GKV einen wesentlichen gesellschaftlichen und ökonomischen Stabilitätsfaktor darstellt. Ziel der Gesundheitspolitik in der nächsten Legislaturperiode muss es sein, das Gesundheitssystem in Deutschland auf Basis dieser Prinzipien weiterzuentwickeln."
Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität
Als wesentliche Neuerung und Verbesserung würdigt der AOK-Aufsichtsrat die Einführung des krankheitsorientierten Risikostrukturausgleichs. Damit sei der vorherige falsche Anreiz einer Konkurrenz um junge und gesunde Versicherte beseitigt. "Das Ergebnis dieses neuen Wettbewerbs wird eine bedarfsgerechtere Gesundheitsversorgung sein."
Allerdings bemängeln die Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern, dass im Zuge der jüngsten Reformen die Kompetenzen der Selbstverwaltung beschnitten worden ist. Der Einfluss des Staates auf Finanzierung und Leistungsumfang sei erweitert worden. "Steuerung und Ergebnisverantwortung fallen immer mehr auseinander. Das muss sich ändern."
Dagegen stellen die AOK-Aufsichtsräte ihre ordnungspolitische Vorstellung: "Der Staat setzt die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb auf dem GKV-Markt. Innerhalb dieses Rahmens müssen die Krankenkassen und die Leistungserbringer frei entscheiden können, wie und zu welchen Bedingungen sie die Gesundheitsversorgung sicherstellen und gestalten." Entscheidend seien dabei die Vielfalt der möglichen Akteure und die Freiheit des Handelns bei der Ausgestaltung konkreter Versorgungsmodelle anstelle bundesweit einheitlicher Vorgaben und Normierungen.
Nachhaltige, solidarische Finanzierungsreform notwendig
Als zentrale Aufgabe für die kommende Legislaturperiode sieht der AOK-Bundesverband die "Stärkung der solidarischen Finanzierung". Zentrale Bedingungen seien, dass die Basis der solidarischen Finanzierung erweitert, die ökonomische Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen berücksichtigt und die Abhängigkeit von der Arbeitsmarktentwicklung reduziert werde. Wichtig sei aber auch eine bedarfsgerechte Verteilung der vorhandenen Mittel, um eine umfassende Absicherung des Krankheitsrisikos unabhängig von Alter, Einkommen und Krankheitszustand zu gewährleisten. Einen wichtigen Beitrag hierzu leiste das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: "Die direktere Orientierung der Zuweisungen am Versorgungsbedarf führt zu einer zielgerichteten Verteilung im Sinne einer hochwertigen medizinischen Versorgung. Die aufgebrachten Mittel werden nun verstärkt dorthin geleitet, wo der Versorgungsbedarf tatsächlich besteht." Damit würden Anreize zur Risikoselektion gesunder Versicherter gesenkt und ein Wettbewerb unter fairen Rahmenbedingungen zwischen den Kassen um die beste Gesundheitsversorgung initiiert.
Große Bedeutung misst die AOK auch der „Qualität und Effizienz in der Versorgung“ bei. Notwendig hierfür sei, dass die sogenannten Leistungserbringer "nicht lediglich aufgrund einer Zulassung an der Versorgung der Versicherten teilnehmen, sondern aufgrund von Verträgen mit Krankenkassen, in denen Qualität, Preis und Menge der zu erbringenden Versorgungsleistungen vereinbart werden". Dieses ordnungspolitische Leitbild, heißt es in den AOK-Positionen, sei in den jüngsten Reformen nicht konsequent weiter verfolgt worden. Statt weitere Handlungs- und Entscheidungsspielräume zu erschließen, seien bestehende eingeschränkt worden.
Selektivverträge funktionieren nur mit Budgetbereinigung
Die ambulante Versorgung sieht der AOK-Aufsichtsrat künftig im Wettbewerb zwischen Kollektiv- und Selektivverträgen verankert. Selektivverträge funktionierten allerdings nur, wenn zur Verhinderung einer Doppelfinanzierung die Vergütung der kollektivvertraglichen Versorgung entsprechend bereinigt werde. Sollte die Gremien der Selbstverwaltung kein solches Verfahren etablieren, müssten "gesetzliche Vorgaben für das Bereinigungsverfahren aufgestellt" werden. Zudem könnten Einzelvertragsoptionen ihr Potenzial nur entfalten, wenn kein Kontrahierungszwang bestehe.
In der stationären Versorgung fordert die Gesundheitskasse "mehr Wettbewerb für planbare Leistungen". Künftige strukturelle Veränderungen in der Krankenhaus-Versorgung sollten zwischen notfallähnlichen Leistungen, die in unmittelbarer Nähe zum Versicherten zur Verfügung stehen müssten, und planbaren Leistungen, bei denen ein Krankenhaus ausgewählt werden könne, unterscheiden. Der faktische Kontrahierungszwang im stationären Bereich für diese elektiven Leistungen müsse aufgegeben werden.
Mehr Gestaltungsspielräume in der Arzneimittelversorgung
Im Kapitel "Arzneimittel – mehr Wirtschaftlichkeitsverantwortung für die Kassen" sprechen sich die Selbstverwalter dafür aus, die mit den Rabattverträgen eingeführten Gestaltungsmöglichkeiten weiterzuentwickeln. "Ziel muss es sein, die Verantwortung der Arzneimittelverordnungen dorthin zu geben, wo sie hingehört: Die medizinische Verantwortung bleibt selbstverständlich bei Arzt, die wirtschaftliche Verantwortung wird jedoch stärker den Krankenkassen zufallen." Dadurch könnten viele der heutigen Regelungen zurückgefahren und Bürokratie - insbesondere für Ärzte - abgebaut werden. Zudem sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nicht mehr automatisch mit ihrer Zulassung in der GKV erstattungsfähig werden. Bei vergleichbaren, austauschbaren Arzneimitteln sollen die Kassen ergänzend oder alternativ zu Rabattverträgen mit Herstellern Preisverhandlungen führen und Versorgungsverträge schließen. Anders bei innovativen Medikamenten: "Die Erstattungsfähigkeit und ihre Höhe sollte hier bei verbesserten Arzneimitteln von einer Kosten-Nutzen-Bewertung und bei neuen Arzneimitteln von einer Nutzenbewertung abhängig gemacht werden."
Auch im Bereich der Pflege sieht die AOK - trotz guter Ansätze beim Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das vor allem Demenzerkrankten neue und verbesserte Leistungen garantiert - weiteren Reformbedarf. "In der nächsten Legislaturperiode gilt es, auf der Basis des Berichtes zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsgesetzes die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg zu bringen, um den Hilfebedarf pflegebedürftiger Menschen auch als Teilanspruch am gesellschaftlichen Leben in den Leistungen der Pflegeversicherung besser abzubilden." Es bedürfe eines Konzeptes, wie die sich annähernden Lebenswelten von ambulanter und stationärer Pflege auch versicherungsseitig zusammengeführt werden können.
Versichertensouveränität stärken
"Mehr Versichertensouveränität" - unter diesem Motto spricht sich die Gesundheitskasse dafür aus, die Eigenverantwortung der Patienten zu fördern. Voraussetzung sei, Transparenz zu schaffen, um einen niedrigschwellligen Zugang zu den Versorgungsangeboten des Gesundheitswesens zu ermöglichen. Entsprechend brauchten Versicherte laienverständliche und von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Informationen zu Diagnostik und Therapie. "Vor allem an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung müssen vergleichbare Qualitätsdaten zu mehr Transparenz beitragen." Stärkung der Patientensouveränität bedeute aber auch Hilfe bei der Klärung von Behandlungsfehlern. Ziel müsse es sein, Fehler möglichst zu vermeiden. Dazu müssten Fehler systematisch ausgewertet werden, um verbindliche Vorbeugemaßnahmen zu erarbeiten.
"Prävention und Gesundheitsförderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe" - einen gesetzlichen Regelungsbedarf sieht die AOK hierfür nicht. "Insbesondere sind GKV-finanzierte, staatliche Suprastrukturen nicht erforderlich", wie es in den Positionen heißt. Stattdessen fordert die AOK eine zielgruppenspezifische Gesundheitsförderung. Ein zielorientierter Ansatz dabei sei, verschiedene soziale Gruppen in ihren Lebenswelten zu erreichen.
Aber auch die Selbstverwaltung der Krankenkassen muss nach Sicht der Gesundheitskasse gestärkt werden. Diese habe sich als Vertretung der Versicherten und der Arbeitgeber bewährt. "Die gleichberechtigte Beteiligung von Versicherten- und Arbeitgebervertretern an der Verwaltung der Krankenversicherung sichert die effiziente und sachgerechte Verwendung der gemeinsam aufgebrachten Finanzmittel", so der AOK-Aufsichtsrat in dem Positionspapier. Entsprechend müssten die Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung ausgebaut werden.






