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"Medizinische Versorgung darf nicht vom Einkommen abhängen"

ams-Interview: Dr. Herbert Reichelt und Jürgen Graalmann

Jürgen Graalmann, Dr. Herbert Reichelt Graalmann, Reichelt - m

Dr. Herbert Reichelt (r.), Jürgen Graalmann

12.11.09 (ams). Als entscheidende Zielsetzung der neuen Bundesregierung bezeichnet der AOK-Bundesverband deren Zusage, dass alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko gute medizinische Leistungen erhalten sollen. Das schließe radikale Einschnitte beim Risikostrukturausgleich aus. "Denn auch die neue Bundesregierung wird es nicht dazu kommen lassen wollen, dass sich Menschen aufgrund ihres Einkommens notwendige medizinische Hilfe nicht leisten können", erklärten der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Herbert Reichelt, und Vize Jürgen Graalmann im Gespräch mit dem AOK-Medienservice (ams).

Seitdem sich CDU, CSU und FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt haben, dreht sich die gesundheitspolitische Diskussion wie vor der Bundestagswahl im Jahr 2005 um das Thema Kopfpauschale. Erwarten Sie von der neuen Bundesregierung einen Systemwechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?

Reichelt: Wir erwarten vor allem mehr Wettbewerb zugunsten besserer Behandlungsqualität. Und wir setzen darauf, dass auch die neue Regierung die solidarische Finanzierung fortführt und keine Leistungskürzungen vornehmen wird. Hinsichtlich eines Systemwechsels gehen ja die Ansichten in der neuen Koalition weit auseinander. Da wird man sehen müssen, wie die Diskussion in der vorgesehenen Kommission läuft. Deutschland muss erst einmal die Wirtschaftskrise überwinden. Experimente mit der sozialen Sicherheit würden 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte schwer verunsichern. Wenn der soziale Ausgleich in das Steuersystem überführt werden sollte, dann wird sich die geplante Regierungskommission auch mit der Frage befassen müssen, wie der Sozialausgleich außerhalb der GKV finanziert werden kann. Dieser Ausgleich erfolgt derzeit ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand innerhalb der GKV, weil die Beiträge prozentual abhängig vom Einkommen erhoben werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die schwarz-gelbe Regierung langfristig einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge einführen will. Wäre damit der solidarische Charakter der GKV gefährdet?

Graalmann: Entscheidend ist erst einmal die Zielsetzung der Regierungspartner, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko gute medizinische Leistungen erhalten, ob sie nun in den alten oder den neuen Bundesländern leben. Das schließt nach unserer Überzeugung eine die medizinische Versorgung gefährdende Reduktion des Risikostrukturausgleichs aus, denn auch die neue Bundesregierung wird es nicht dazu kommen lassen wollen, dass sich Menschen aufgrund ihres Einkommens notwendige medizinische Hilfe nicht leisten können. Deshalb begrüßen wir es, dass die Koalition anerkennt, wie wertvoll der krankheitsbezogene Risikostrukturausgleich für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen ist.

Aber soll nicht der Risikostrukturausgleich weniger manipulationsanfällig gemacht und auf das notwendige Maß gekürzt werden?

Reichelt: Nun, das Ausgleichsverfahren wird vom Bundesversicherungsamt, dem BVA, laufend weiterentwickelt, denn der Ausgleich wurde als lernendes System gestaltet. Auch wenn die AOK in der Vergangenheit mit einigen Entscheidungen des BVA nicht einverstanden war, so gehen wir doch davon aus, dass das BVA der Bundesregierung hier praktikable Vorschläge machen kann, die nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen werden.

Graalmann: Man darf außerdem nicht übersehen, dass im Koalitionsvertrag der Leistungsumfang der GKV nicht in Frage gestellt wird. Zusammen mit der Zusicherung, dass Einnahmeausfälle aus Steuermitteln ausgeglichen werden, können sich die Versicherten darauf verlassen, dass 2010 ihre medizinische Versorgung gesichert ist. Denn eine Reform peilen die neuen Regierungsparteien erst längerfristig an.

Allerdings ist doch damit die Möglichkeit weiterhin gegeben, dass im nächsten Jahr einige Kassen Zusatzbeiträge erheben werden.

Reichelt: Durchaus. Die AOKs werden weiterhin alles daran setzen, um Zusatzbeiträge zu vermeiden. Dazu haben wir ja die gesetzlichen Möglichkeiten zu mehr Wettbewerb genutzt, zum Beispiel indem die AOK Arzneimittel-Rabattverträge ausgeschrieben hat. So bekommen wir gute Arzneimittel deutlich preiswerter. Aber auch die neue Regierung ist hier gefordert, den Kassen noch mehr Handlungsspielraum für kostensenkenden Wettbewerb zu geben. Denn schon jetzt ist absehbar, dass in den nächsten Jahren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzthonorare, Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel um jährlich fünf bis sechs Prozent steigen werden. Gleichzeitig werden die Kassen weiterhin Einnahmeausfälle aufgrund steigender Arbeitslosigkeit und krisenbedingter Kurzarbeit zu verkraften haben. Deshalb appellieren wir an die neue Regierung, die Gesamtausgaben für die Leistungserbringer bis 2013 an die Entwicklung der Wirtschaftsleistung koppeln. In dieser größten Wirtschaftskrise der Bundesrepublik muss von allen erwartet werden, dass sie sich an der Konsolidierung beteiligen.

Sozusagen ein Notopfer Wirtschaftskrise?

Reichelt: Nein, sondern eine gerechtere Verteilung der Lasten. Hierzu zählt, dass sich auch Leistungserbringer für einen begrenzten Zeitraum bescheiden und sich damit zufrieden geben, dass ihre Einnahmen nicht stärker wachsen als die Wirtschaft. Das wäre nach derzeitiger Schätzung der Wirtschaftsinstitute ein Plus von 1,5 Prozent im Jahr.

Im Koalitionsvertrag sind zur Gesundheitspolitik einige Prüfaufträge enthalten, etwa für den Arzneimittelbereich oder die ambulante Versorgung. Gehen diese Vereinbarungen in die richtige Richtung?

Graalmann: Grundsätzlich ja. In der Arzneimittelversorgung plädieren wir seit langem dafür, die Rabattverträge zu Versorgungsverträgen weiterzuentwickeln. Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, nach dem eine Kasse ihren Versicherten für jede Krankheit eine Auswahl von guten Arzneimitteln anbieten kann und nicht mehr Medikamente bezahlen muss, die medizinisch keine Verbesserung gegenüber bereits erprobten Arzneimitteln darstellen. Und wir unterstützen die Überlegungen der Koalition, bei nicht austauschbaren, innovativen Arzneimitteln künftig die Erstattungsfähigkeit und deren Höhe bereits vor Eintritt in den GKV-Markt von einer schnellen, vorläufigen Kosten-Nutzen-Bewertung abhängig zu machen und nicht der freien Preisgestaltung des Herstellers zu überlassen.

Reichelt: Bei der hausarztzentrierten Versorgung hätten wir es für sinnvoller gehalten, wenn die neue Regierung die Verpflichtung der Kassen, Hausarztverträge mit bestimmten Verbänden abzuschließen, gestrichen hätte. Denn die jetzige Regelung behindert Wettbewerb um die beste Versorgung. Zwar spricht hier die Koalitionsvereinbarung davon, den Zwang zum Vertragsabschluss in drei Jahren zu prüfen. Aber wir hoffen, dass dies noch nicht das letzte Wort war, denn wir wollen bei einer weiteren Verbesserung der hausärztlichen Versorgung nicht drei Jahre durch Streitereien in Schiedsverfahren zwischen Kassen und Hausärzten verlieren.

Die Koalition hat sich außerdem vorgenommen, den verstärkten Einsatz von Mehrkostenregelungen zu prüfen. Was ist darunter zu verstehen?

Graalmann: Das bedeutet, dass die gesetzliche Kasse nur einen bestimmten Kostenanteil etwa für eine Therapie übernimmt. Was darüber hinausgeht, muss der Versicherte aus eigener Tasche zusätzlich bezahlen. Dieses Vorhaben beurteilen wir kritisch. Solche Mehrkostenregelungen führen dazu, dass Menschen mit niedrigem Einkommen sich innovative Behandlungen bald nicht mehr leisten können. Es käme zur Zwei-Klassen-Medizin in der GKV. Außerdem könnten Leistungserbringer sich durch neue Kostenerstattungsregelungen ohne Rücksicht auf medizinische Notwendigkeit neue Umsatzquellen erschließen. Schon lange beklagt die PKV, die private Krankenversicherung, solche Praktiken bei ihren Versicherten und will endlich vom Gesetzgeber die Möglichkeit bekommen, wie die gesetzlichen Krankenkassen durch Verträge mit Ärzten oder Arzneimittelherstellern die Qualität und die Kosten zu steuern. Es wäre widersinnig, jetzt durch Mehrkostenregelungen bei den gesetzlichen Kassen den umgekehrten Weg zu gehen.


Zum ams-Thema 07/09