"Strukturelle Reformen und Wettbewerbsstärkung nötig"
ams-Interview: Dr. Herbert Reichelt, AOK-Bundesverband
21.07.10 (ams). Die Gesundheitsreform des Bundesgesundheitsministeriums steht in den Grundzügen: Durch einen höheren einheitlichen Beitragssatz und durch Einsparungen soll das für 2011 prognostizierte Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weitgehend aufgefangen werden. "Damit sind die Krankenkassen in der Lage, auch im nächsten Jahr die gute Versorgung der Patienten bei vollständigem Leistungsangebot sicherzustellen", sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Herbert Reichelt. Zugleich mahnt er die Politik, neben diesen Kostenbremsen auch strukturelle Änderungen anzugehen. "Wir brauchen in der GKV mehr Bereiche, in denen Kassen und Leistungsanbieter auf wettbewerblichem Weg die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten gestalten können", so Reichelt gegenüber dem AOK-Medienservice (ams).
Herr Dr. Reichelt, die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, das für 2011 prognostizierte Defizit in der GKV von rund elf Milliarden Euro durch höhere Beiträge und Einsparungen zu vermeiden. Sind Sie damit zufrieden?
Reichelt: Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Regierung die Leistungsfähigkeit der GKV gewährleistet. Damit sind die Krankenkassen in der Lage, auch im nächsten Jahr die gute Versorgung der Patienten bei vollständigem Leistungsangebot sicherzustellen. Und auch der Ansatz, die zusätzlichen finanziellen Belastungen auf viele Schultern zu verteilen, ist richtig. Die Beitragszahler – Arbeitgeber und Versicherte – tragen einen Anteil, die Steuerzahler beteiligen sich, die Pharmaindustrie wird durch höhere Rabatte und ein Preismoratorium herangezogen, und auch die Krankenkassen müssen in ihrer Verwaltung mit weniger Geld auskommen. Beim Sparbeitrag der Ärzte und der Krankenhäuser ist mir die Regierung allerdings etwas zu zaghaft. Beide – die Vertragsärzte und die Kliniken – haben 2009 hohe Vergütungssteigerungen verzeichnet, weil sich die Politik dafür eingesetzt und entsprechende Vorgaben gemacht hatte. Ich hätte mir von der Regierung jetzt ein ähnliches Engagement gewünscht. Eine Nullrunde, wie die AOK und andere Kassen gefordert haben, wäre keine Zumutung gewesen, sondern angesichts der jüngsten Honorarzuwächse und der absehbaren Belastungen für die Beitragszahler vertretbar.
Die Regierung belässt es ja nicht bei der Kostenbremse, sondern schlägt in der Finanzierung einen neuen Weg ein. Der Beitragssatz für den Gesundheitsfonds soll auf 7,3 Prozent für die Arbeitgeber und 8,2 Prozent für die Arbeitnehmer eingefroren werden. Alle künftigen Kostensteigerungen in der GKV sollen die Versicherten über Zusatzbeiträge in Euro und Cent bezahlen. Ist das der richtige Weg hin zu einer zukunftsfesten Finanzierung der GKV?
Reichelt: Der Zusatzbeitrag ist ja keine neue Erfindung, sondern steht seit 2007 im Gesetz und kann seit dem Start des Gesundheitsfonds 2009 erhoben werden. Wir haben damals schon in der Planungsphase des Zusatzbeitrags auf die Notwendigkeit einer sozial verantwortbaren und zugleich praktikablen Ausgestaltung hingewiesen. Das ist bisher nicht gelungen, da die jetzt noch geltenden Regelungen zu Verwerfungen führen, die allein auf der Einkommenssituation der Versicherten beruhen. Hat eine Kasse viele Geringverdiener, muss sie bei gleichem Finanzbedarf wie eine Kasse mit vielen Gutverdienern einen höheren Zusatzbeitrag erheben. Die Diskussion der vergangenen Tage zeigt, dass auch der jetzige Vorschlag für den Einzug des Zusatzbeitrags noch nicht überzeugend ist. Das ist aber umso notwendiger, da die Regierung die Belastungsgrenze von einem auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens heraufsetzen will.
Welche Kriterien sind entscheidend?
Reichelt: Damit ein künftig unbegrenzt hoher Zusatzbeitrag sozial verantwortbar ist, müssen unbürokratischer und vollständiger Beitragseinzug und Sozialausgleich gewährleistet sein. Beim Sozialausgleich ist das für jedermann offensichtlich. Der vollständige Beitragseinzug ist wichtig, weil Zahlungsausfälle von bis zu 30 Prozent dazu führen, dass alle anderen Versicherten dieser Kasse noch höhere Beiträge zahlen müssen. Deshalb sollte der Zusatzbeitrag für ALG II- Bezieher direkt über die Arbeitsagentur geleistet werden. Denn dieser Quellenabzug, wie er derzeit für den einheitlichen Beitrag der GKV und für alle anderen Sozialversicherungen läuft, stellt sicher, dass die Beitragsgelder bei den Krankenkassen, den Rentenversicherern, der Arbeitsagentur und den Pflegekassen ankommen.
Sie plädieren also dafür, dass die Kassen den Zusatzbeitrag in diesen Fällen nicht direkt bei ihren Mitgliedern einziehen?
Reichelt: Richtig, denn das wäre mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, wie auch die Erfahrungen der Kassen zeigen, die jetzt schon einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Und ich glaube, niemand will sich die Situation eines Inkassos bei einer Rentnerin mit 600 Euro im Monat vorstellen. Dazu darf es erst gar nicht kommen.
Reichen denn die Kostenbremsen aus, um die Finanzierung der GKV zu sichern?
Reichelt: Nein, auf keinen Fall. Denn das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass spätestens 2014 ein Defizit von zwölf Milliarden Euro angewachsen ist. Das wird auch der Fall sein, wenn es bei der jetzigen Ausgabendynamik in der GKV bleibt. Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung, strukturelle Änderungen anzugehen. Mit den vorgesehenen gesetzlichen Neuregelungen für patentgeschützte Arzneimittel hat sie einen ersten wichtigen Schritt gemacht. Wenn diese Neuregelung umgesetzt ist, werden die Kassen für neue Arzneimittel nicht mehr Mondpreise bezahlen müssen. Allerdings werden in dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz(AMNOG), in dem diese Neuregelung steht, solche guten Ansätze konterkariert durch geplante schwerwiegende Änderungen bei den Möglichkeiten der Kassen, nennenswerte Einsparungen durch Rabattverträge für Generika-Arzneimittel zu erzielen. Deshalb müssen die ins AMNOG geschriebenen neuerlichen Kartellrechtsinjektionen unbedingt wieder gestrichen werden. Denn die schon heute im Sozialgesetzbuch stehenden kartellrechtlichen Schutzbestimmungen funktionieren bestens. Als Rabattpartner der AOK konnten deshalb insbesondere mittelständische Unternehmen Marktanteile gewinnen und auch nach Auslaufen der Verträge halten. Eine befürchtete Oligopolbildung, die kurioserweise in der Gesetzesbegründung zum AMNOG als Anlass für die erweiterte Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angeführt wird, lässt sich auch nach der fünften Arzneimittelrabattausschreibung der AOKs nicht belegen. Belegt hat die AOK dagegen eindeutig, dass ihre Rabattverträge die vorher herrschenden verbraucherfeindlichen Oligopolstrukturen der marktbeherrschenden Generikaanbieter aufgebrochen haben. Und zwar zum Nutzen der Patienten und Beitragszahler und ganz im Sinne eines endlich funktionierenden Preiswettbewerbs.
Rund 520 Millionen Euro spart dadurch allein die AOK im Jahr 2010, GKV-weit dürften die Einsparungen bei ca. einer Milliarde Euro liegen. Und diese Einsparungen darf der Gesetzgeber jetzt nicht wieder zur Beute der Pharmaoligopole werden lassen, indem er die Abwehrkräfte der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Oligopole durch schädliche GWB-Injektionen entscheidend schwächt.
Wir brauchen in der GKV stattdessen mehr Bereiche, in denen Kassen und Leistungsanbieter auf wettbewerblichem Weg die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten gestalten können.
In der ambulanten Versorgung ist das seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 möglich.
Reichelt: Ja. Jetzt brauchen wir den Einstieg in der stationären Versorgung, aber ohne den Zwang zu Einzelverträgen. Wir plädieren dafür, dass Kassen und Kliniken bei planbaren Leistungen Einzelverträge abschließen dürfen. Die AOK-Gemeinschaft hat durch das Instrument der Qualitätssicherung mit Routinedaten die Möglichkeit, Verträge mit Qualitätsanforderungen zu verknüpfen. Derzeit müssen die Kassen alle Kliniken vergüten, die im Krankenhausbedarfsplan eines Landes aufgeführt sind. Das hat dann zur Folge, dass etwa im Umkreis von 50 Kilometern um den Hauptbahnhof Dortmund mehr als 120 Kliniken das operative Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks anbieten. Hier sollte man Kassen und Krankenhäusern endlich Einzelverträge ermöglichen.






