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Arzneimittelvertrag

 

Statt Einzelverträgen Mehrkosten für die Versichertengemeinschaft

Reform der Krankenhausfinanzierung

17.03.09 (psg). Mit der Reform der Krankenhausfinanzierung und dem Konjunkturpaket II erhalten die Kliniken mehr Geld: Mit diesem sollen sie unter anderem notwendige Investitionen, zusätzliche Pflegestellen sowie die tarifbedingten Lohnsteigerungen finanzieren. "Insgesamt wird das die Beitragszahler rund 4,6 Milliarden Euro kosten", sagt Jürgen Malzahn, Abteilungsleiter Stationäre Versorgung und Rehabilitation im AOK-Bundesverband. Dabei bemängelt der Krankenhausexperte, dass bei der Reform der Krankenhausfinanzierung zugleich die Chance vertan wurde, die stationäre Versorgung effizienter zu gestalten.

"Aus Sicht der AOK ist es bedauerlich, dass die Reform vor allem eine Erhöhung der Finanzmittel mit sich bringt. Die dringend notwendige Förderung des Wettbewerbs, etwa durch Einzelverträge zwischen Kliniken und Kassen, fehlt", so Malzahn. Dabei seien planbare Leistungen sowie die grundsätzlich elektiven Leistungen des ambulanten Operierens im Krankenhaus gut für einzelvertragliche Regelungen geeignet. Malzahn schätzt, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit entsprechendem Vorlauf erhebliche Finanzmittel durch selektives Kontrahieren sparen könnte. "Zudem würde die Qualität der Versorgung gesteigert, wenn die AOK mit den nachweislich qualitativ hochwertigen Leistungserbringern Verträge schließt und der Kontrahierungszwang aufgehoben wird", so der AOK-Experte.

 

Investitionsschub durch das Konjunkturpaket II

Mit der Reform der Krankenhausfinanzierung und dem Konjunkturpaket II stehen den Kliniken weitere Finanzspritzen ins Haus. Die Summe, die die Kliniken aus dem Konjunkturpaket II erhalten, lässt sich derzeit noch nicht genau beziffern. "Dennoch muss man das Konjunkturpaket II wohl als Versuch erachten, die Investitionskosten-Problematik zu regeln, nachdem die Chance dazu im KHRG vertan wurde", so Malzahn. Während die Investitionen über das Konjunkturpaket II die GKV nicht belasten, müssen die Ausgaben durch das KHRG von Beitragszahlern finanziert werden. Die Gesamtausgabensteigerungen der GKV für 2009 schätzt Malzahn auf 4,6 Milliarden Euro und damit um rund 900 Millionen Euro höher ein, als von der Bundesregierung veranschlagt.

"Allein durch das Schließen der sogenannten Konvergenzlücke entstehen der Versichertengemeinschaft Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe", so Malzahn. In einer Konvergenzphase sollten von 2005 bis 2009 die krankenhausindividuellen Basisfallwerte an den jeweiligen Landesbasisfallwert angepasst werden. Der jeweilige Anpassungsschritt wird mit Hilfe des jeweiligen Landesbasisfallwertes ermittelt. Weil die durchschnittlichen krankenhausindividuellen Basisfallwerte in vielen Bundesländern jedoch unterhalb der jeweiligen Landesbasisfallwerte liegen, entstehen durch die Umstellung auf den Landesbasisfallwert Mehrkosten für die Krankenkassen von etwa 820 Millionen Euro.

Das hatten die Kassen moniert. Dennoch müssen sie die Mittel in voller Höhe aufbringen. Lediglich der Zeitraum dafür wurde noch kurzfristig durch eine faktische Verlängerung der Konvergenzphase auf die Jahre 2009 und 2010 gestreckt. "Sinnvoller und sachgerechter wäre es aber gewesen, die Landesbasisfallwerte an die durchschnittlichen krankenhausindividuellen Basisfallwerte anzupassen", so Malzahn.

 

300 Euro an die Kliniken für eine Rechnung ohne Fehler

Ebenfalls auf Kritik bei den Krankenkassen stößt eine Verschärfung bei der Rechnungsprüfung der Kliniken durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Schon bisher zahlen die Kassen den Kliniken eine Aufwandspauschale von 100 Euro, wenn diese bei der Prüfung der Klinikrechnungen keine Abrechnungsfehler findet. "Mit dem KHRG wird die Pauschale nun auf 300 Euro erhöht - ungeachtet der Tatsache, dass sich die Prüfungen als äußerst sinnvoll erwiesen haben", so Malzahn. Derzeit prüft der MDK rund zehn Prozent der Krankenhausrechnungen, dabei werden rund 40 Prozent der überprüften Rechnungen beanstandet. Entsprechend beläuft sich die Summe der erfolgreich zurückgeforderten Beiträge auf etwa eine Milliarde Euro. Für AOK-Experte Malzahn ist die Anhebung der Pauschale deswegen nur schwer nachvollziehbar: "Obwohl der TÜV beim Autocheck auf eine geringe Beanstandungsquote kommt, käme kein Mensch auf die Idee, den TÜV dazu zu verpflichten, bei unauffälligen Autos den Haltern eine Aufwandsentschädigung zu gewähren", so Malzahn. Die Mehrbelastungen der Kassen durch die 300-Euro-Aufwandspauschale seien immens. Setzte man die dadurch entstehenden Zusatzkosten ins Verhältnis, würden die Einsparungen durch die Rechnungsprüfungen um rund 200 Millionen Euro gemindert.

Ein weiterer Posten in dem Hilfspaket sind die Zuschüsse der Kassen für das Pflegesonderprogramm, die Anhebung des Personals in psychiatrischen Kliniken sowie eine besondere Berücksichtigung der Tarifsteigerungen in den Kliniken. "Viele dieser Vorschriften lassen sich in ihren finanziellen Auswirkungen noch nicht abschließend bewerten. Eine genaue Beobachtung der Ausgabenentwicklung im stationären Bereich ist daher zwingend erforderlich", so Malzahn.

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