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Arzneimittelvertrag

 

Höhere Mindestmengen können Zahl der Todesfälle reduzieren

WIdO-Studie zur "Frühchen-Versorgung"

22.04.09 (psg). Es ist die Erfahrung, die Leben retten kann: Bei Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm können potenziell rund 110 Todesfälle jedes Jahr vermieden werden, wenn deren Versorgung auf Krankenhäuser konzentriert wird, die mindestens 49 solcher Fälle jährlich behandeln. Das ergab eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). "Erstmals wurde dabei auch untersucht, welche Folgen Mindestmengen auf die Versorgungssituation haben", erklärt WIdO-Fachmann und Studienautor Dr. Günther Heller. Weil sich die Entfernungen vom Wohnort zu den geeigneten Kliniken in der Folge vergrößern würden, spricht er sich für Ausnahmeregelungen in einigen Regionen aus.

In Deutschland kommen jährlich rund 60.000 Babys als "Frühchen" zur Welt - circa 8.000 von ihnen bereits bis zur 29. Woche mit einem Gewicht von weniger als 1500 Gramm. Diese "Very Low Birth Weight"-Babys (VLBW) sind vor allem durch eine unzureichend ausgebildete Lunge, Infektionen und Hirnblutungen gefährdet. In der Studie, die im Rahmen des Krankenhaus-Reports 2008/2009 des WIdO veröffentlicht wurde, hat Heller darum die Effekte von elf verschiedenen Mindestmengen auf die fachgerechte Versorgung der VLBW simuliert. Für die Untersuchung hat der WIdO-Experte die Krankenhausabrechnungsdaten von rund 12.000 AOK-versicherten VLBW aus den Jahren 2003 bis 2007 herangezogen. "Dabei hat sich eine niedrigere Sterblichkeit nach der Einführung unterschiedlichster Mindestmengen gezeigt", so Heller weiter. Beispielsweise sei bei der Einführung einer Mindestmenge von 15 VLBW pro Jahr für die behandelnde Klinik von 33 potenziell vermiedenen Todesfällen auszugehen, während durch eine Mindestmenge von 49 Fällen 110 Todesfälle verhindert werden könnten. "Insgesamt war die Zahl der potenziell vermiedenen Todesfälle umso höher, je höher die simulierte Mindestmenge war", fasst der WIdO-Wissenschaftler die Ergebnisse zusammen.

Weil mit steigenden Mindestmengen immer mehr Krankenhäuser von der Versorgung der VLBW ausgeschlossen würden, hat Heller zudem die Effekte der Mindestmengen auf die durchschnittlichen Entfernungen zu den behandelnden Kliniken errechnet. Bei einer Mindestmenge von 49 VLBW würde sich die Zahl der zur Versorgung der VLBW zugelassenen Kliniken von 315 auf rund 60 Einrichtungen reduzieren. Zugleich müssten rund 50 Prozent der Kinder in andere Häuser umgelegt werden. In der Folge würde sich die durchschnittliche Entfernung vom Wohnort zur Klinik von 20,6 Kilometer auf 36,1 Kilometer vergrößern. "Im Einzelfall können diese Distanzen aber höher ausfallen", so Heller.

 

Mindestmengen statt Regelmäßigkeitszahlen

Auf Seiten der Krankenhäuser steht man Mindestmengen in der VLBW-Versorgung grundsätzlich kritisch gegenüber, aus Sorge, dass viele Häuser von der VLBW-Versorgung ausgenommen werden könnten. "Ein weiterer Grund dafür könnte sein, dass die Kliniken für jeden Behandlungsfall je nach Schweregrad 70.000 Euro und mehr erhalten", so Heller. Zwar wurden in den vergangenen Jahren verbindliche Richtlinien für die fachgerechte Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm aufgestellt. So müssen die Einrichtungen, um für die VLBW-Versorgung zugelassen zu werden, weitreichende Anforderungen erfüllen und beispielsweise Ärzte und Intensivschwestern besonders schulen. Auch müssen mindestens sechs entsprechende Intensivtherapieplätze vorhanden sein, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festgelegte "Wand-an-Wand"-Lokalisation sieht vor, dass sich der Entbindungsbereich, OP sowie die neonatologische Intensivstation wenigstens im gleichen oder in miteinander verbundenen Gebäuden befinden. "Dennoch ist die Qualität der Versorgung nach wie vor umstritten", so Heller. Diese lasse sich nur schwer in den einzelnen Häusern beurteilen, da die kleineren Kliniken keine ausreichende Zahl an Fällen zur Begutachtung vorweisen können. "Das lässt häufig nur unsichere Aussagen zu", so Heller. Aus diesem Grund seien Mindestmengen in der VLBW-Versorgung auch für eine angemessene Qualitätsbeurteilung notwendig.

Weil der Antrag, Mindestmengen einzuführen im GBA nicht durchsetzbar war, hat der Ausschuss anstelle einer Mindestmenge eine "Regelmäßigkeitszahl" verabschiedet. Diese sieht vor, dass ein Krankenhaus, das an der VLBW-Versorgung teilnehmen möchte, mindestens alle 30 Tage - und damit zwölf Mal im Jahr - ein Kind mit einem Gewicht von weniger als 1.250 Gramm aufnehmen muss. "Wissenschaftliche Studien liegen aber nur zu Gewichtsgrenzen mit 1.500 Gramm und 1.000 Gramm vor, daher gibt es für diese Gewichtsgruppe streng genommen keine Belege für einen Zusammenhang zwischen Mindestmengen und Behandlungsqualität", so Heller.

Dem GKV-Spitzenverband zufolge sollen die Qualitätsvorgaben für VLBW bis 2010 überarbeitet und konkretisiert werden. "Anstelle der Regelmäßigkeitszahlen sollten dann konkrete und höhere Mindestmengen festgesetzt werden, weil damit eine stärkere Verbesserung der Ergebnisqualität zu erwarten und gleichzeitig die Qualität der einzelnen Kliniken besser evaluierbar ist", so der WIdO-Experte.

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