Bezugsgrößen 2012
Auf die Bezugsgröße beziehen sich wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung. In der Krankenversicherung sind dies zum Beispiel die Einkommensgrenze für die Familienversicherung oder Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag (Paragraf 18 Sozialgesetzbuch IV).
2012: 2.625 Euro monatlich / 31.500 Euro im Jahr
2011: 2.555 Euro monatlich / 30.660 Euro im Jahr
Hinweis für Arbeitgeber:
Auf Tage und Wochen umgerechnete Grenzwerte und Bezugsgrößen finden Sie im Unternehmensservice der AOK.






